Personalvorlage - PV/10/22/093

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Der Bürgermeister der Gemeinde Zierow, Herr Franz-Josef Boge, hat die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 des Beamtenstatusgesetzes in Verbindung mit § 31 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (so genannter Rücktritt) beantragt.

Dieser Antrag stellt eine Willenserklärung nach dem Landesbeamtengesetz dar, die für sich gesehen keiner Bestätigung bedarf.

 

Der Zeitpunkt des Rücktritts ist jedoch von der Gemeindevertretung zu bestätigen, damit die Entlassung zu diesem Zeitpunkt wirksam wird.

 

Entgegen dem Antrag des Bürgermeisters sollte die Entlassung erst zum Zeitpunkt der Beschlussfassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis und nicht rückwirkend zum 11. Mai 2022 erfolgen. Dies dient der rechtssicheren und ordnungsgemäßen Umsetzung der bis dahin vom Bürgermeister zu führenden Amtsgeschäfte (vgl. § 31 Abs. 2 Satz 4 LBG M-V).

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, der Entlassung des Bürgermeisters, Herrn Franz-Josef Boge, aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 des Beamtenstatusgesetzes in Verbindung mit § 31 Abs. 2 des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern mit sofortiger Wirkung zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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