Beschlussvorlage - BV/10/22/058

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Amt für Raumordnung und Landesplanung Westmecklenburg hat die finale Fassung des „Integrierten Rahmenplans für den Stadt-Umland-Raum-Wismar 2030“ vorgelegt.

 

Nach den Grundsätzen und Zielen im Landesraumentwicklungsprogramm M-V von 2016 (LEP M-V 2016) sollen Stadt-Umland-Konzepte mindestens in den Handlungsfeldern Sied-lungs- und Wirtschaftsentwicklung, Infrastrukturentwicklung sowie Freiraumentwicklung als Beurteilungs- und Entscheidungsgrundlage für interkommunale Abstimmungen, Planungen und Maßnahmen zur Entwicklung der Stadt-Umland-Räume dienen.

Mit der interkommunalen Kooperationsvereinbarung zum Rahmenplan SUR Wismar von 2011 hatten sich die SUR-Akteure zu relevanten Handlungsfeldern für einen Zeitraum von zehn Jahren verständigt. Im Rahmenplan von 2011 wurde festgelegt, dass noch vor Ablauf des Umsetzungszeitraumes eine Evaluation der Maßnahmen und Projekte sowie eine Fortschreibung erfolgen soll.

Mit dem integrierten Rahmenplan 2030 liegt nunmehr im Ergebnis der Fortschreibung ein strategisches Planungsinstrument für die nächsten zehn Jahre vor. Verschiedene Problemla-gen wurden identifiziert, bearbeitet und die Abstimmungsergebnisse der SUR-Akteure bezüglich entsprechender Ziele und Maßnahmen im Rahmen der relevanten Handlungsfelder und Kooperationsthemen zusammenfasst.

 

Folgende Handlungsfelder/Themen werden als prioritär eingestuft:

 

Siedlungs- und Wirtschaftsentwicklung:

- Einzelhandelsentwicklung

- Wohnbauentwicklung

- Industrie- und Gewerbeflächenentwicklung

Infrastrukturentwicklung:

- Mobilität (ÖPNV und Radverkehr)

Freiraumentwicklung:

- Kompensationsmaßnahmen

 

Die Gemeinde Zierow wird um Zustimmung zum vorliegenden Integrierten Rahmenplan 2030 gebeten.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow stimmt dem Integrierten Rahmenplan für den Stadt-Umland-Raum Wismar 2030 (Stand: 11.01.2022) zu.

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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