Beschlussvorlage - BV/02/22/137

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gemäß § 2 Abs. 2 BauGB

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat in der Sitzung am 01. Juli 2021 den Beschluss über die Billigung des Bauungsplanes Nr. 44 "Alte Feuerwehr" gefasst.

Das Planungsziel besteht in der Schaffung der planungsrechtlichen Grundlage für die Einrichtung eines Kinder- und Jugendfreizeitzentrums als "Station junger Naturforscher und Techniker" im ehemaligen Feuerwehrgebäude am Dünenweg. Das vorhandene Gebäude soll zu diesem Zweck genutzt und baulich entsprechend umgebaut werden. Für den Aufenthalt im Freien sind die Außenanlagen entsprechend zu gestalten. Die Erhaltung des Waldes ist beachtlich.

 

Der Bebauungsplan Nr. 44 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wird nach den Vorgaben des Baugesetzbuches im Regelverfahren aufgestellt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Stadt Klütz empfiehlt dem Bürgermeister, für die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 44 "Alte Feuerwehr" der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen

weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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