Beschlussvorlage - BV/10/21/054

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ergänzung 22.02.2022

Die am 20.02.2022 erfolgte Rücksprache mit dem Ingenieurbüro hat folgende Informationen ergeben, welche die Gemeinde bei der Beschlussfindung berücksichtigen sollte:

 

- Die Kostenschätzung des Ertüchtigungsvorschlags beinhaltete keine Kosten für Planerleistungen. Hier sollten ca. 5.000 € für Planerleistungen kalkuliert werden. Sodass die überplanmäßigen Ausgaben auf 15.000 € steigen.

 

- Auch bei Umsetzung der Ertüchtigung kann nicht gewährleistet werden, dass die Brücke weitere 1,5 Jahre Stand hält. Zum einen sind die Stahlträger stark korrodiert. Durch den Überbau und die Weiterbelastung könnten diese brechen. Zum anderen kann sich garantiert werden, wie lange die Widerlager halten. Es liegt kein Baugrundgutachten vor, aber der Boden ist augenscheinlich sehr weich. Dies ist erkennbar, da die Widerlager stark ausgewaschen sind.

Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass die Geländerhöhe bereits jetzt nicht den Vorgaben der Verkehrssicherheit für Radfahrer entspricht. Durch den Überbau verringert sich die Geländerhöhe zusätzlich. Im Schadensfall wäre das relevant.

 

Angesichts dieser Informationen empfiehlt die Verwaltung von der Ertüchtigung der Brücke Abstand zu nehmen und die finanziellen und personellen Ressourcen in den Neubau der Brücke zu stecken. Die Planerleistungen sollten beauftragt sowie Baugrundgutachten, Vermessung und naturschutzfachlichen Gutachten eingeholt werden, mit dem Ziel die Kosten für die Beantragung der Fördermittel realistisch darstellen zu können.

Die Verwaltung empfiehlt somit, lediglich dem Beschlussvorschlag Nr. 4 zu folgen.

 

Ergänzung 03.02.2022:

Die Mitglieder des Bauausschusses haben festgelegt:

-          1. dass die überplanmäßige Ausgabe durch den Finanzausschuss zu betrachten ist

-          2. dass die Beschlussempfehlung unter 4. Um den Durchlass Nr. 14 ergänzt wird

 

Zu 1.

Der Bürgermeister hat den Sachverhalt im Finanzausschuss vorgestellt.

Die Verwaltung weist darauf hin, dass auch mit den vorgesehenen Ertüchtigungsmaßnahmen in Höhe von ca. 15.000 € ein Erhalt der Brücke Nr. 12 bis 2023 nicht sicher gewährleistet ist.

 

Zu 2.

Das betrifft, die Beantragung von LEADER-Fördermitteln für den Durchlass Nr. 14. Dazu hat sich die Verwaltung mit der LEADER-Geschäftsstelle des Landkreises NWM abgestimmt. Ein Antrag auf Gewährung von Fördermitteln über LEADER für den Durchlass 14 hat nach Aussage der LEADER-Geschäftsstelle keine Aussicht auf Erfolg.

Da das LEADER-Budget begrenzt ist, werden Vorhaben bevorzugt, für die keine andere Förderung in Aussicht steht. Der Durchlass Nr. 14 ist Teil des Maßnahmenkatalogs der Flurneuordnung, so dass bereits in diesem Rahmen für die Erneuerung des Durchlasses Fördermittel beantragt sind.

Die Verwaltung empfiehlt daher, den ursprünglichen Beschlussvorschlag. 

 

Brückenprüfung und Ertüchtigungsvorschlag:

Am 07. und 08.12.21 wurde die Brücke Nr. 12 von der Firma Merkel Ingenieur Consult geprüft (Hauptprüfung nach DIN 1076). Dabei sind massive Schäden an den Stahlträgern und allen Holzbauteilen festgestellt worden, was zur Sperrung der Brücke führte (siehe Mail vom 09.12.21 als Anlage). Der Prüfbericht liegt als Anlage bei.

 

Die Gemeindevertretung hat am 03.11.2021 die Reparatur der Brücke Nr. 12 beschlossen und die Verwaltung beauftragt, dafür Fördermittel (z.B. über LEADER) einzuwerben. Dazu hat sich der Bürgermeister bereits mit dem LEADER-Beauftragten des Landkreises in Verbindung gesetzt. Ein Antrag ist bis zum 31.08.22 zu stellen, um Fördermittel im Jahr 2023 zu erhalten.

 

Die Firma Merkel Ingenieur Consult unterbreitet einen Ertüchtigungsvorschlag. Die Maßnahmen sind im beiliegenden Bauwerksbestandsplan grün eingetragen. Der Altbohlenbelag und die Verankerungsträger (Holz) müssen abgebaut und entsorgt werden. Es sollen dann Stahlplatten oberhalb der Stahlträger an die Geländerpfosten geschweißt werden. An den Stahlplatten werden die neuen Verankerungsträger (Holz) und Holzbohlen befestigt. Es wird empfohlen Hartholz zu verwenden, da es witterungsbeständiger ist.

Seitens der Firma Merkel Ingenieur Consult wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die aufgezeigten Reparaturmaßnahmen zur provisorischen Herstellung der Nutzbarkeit des Brückenbauwerkes dienen. Der Erhalt der Brücke bis 2023 ist abhängig vom Verfall der verbleibenden Stahlteile (Stahlträger und Geländer) und kann nicht zugesichert werden.

 

Eine Kostenschätzung ist angefragt und wird nachgereicht.

Ergänzung 10.01.2022:

Die Kostenschätzung liegt als Anlage bei. Die Schätzung beläuft sich auf ca. 14.800,00 €.

 

Im Haushalt 2022 sind 5.000,00 € für die Unterhaltung von Brücken geplant. Somit müsste eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.000 € beschlossen werden.

Bis zur Bauausschusssitzung wird mit dem FB Finanzen abgestimmt, aus welcher Haushaltsstelle die Mehrkosten gedeckt werden könnten.

 

 

 

Vorbereitung des Fördermittelantrags:

Zur Beantragung von Fördermitteln sind Planungsunterlagen notwendig. Auch muss die Planung hinsichtlich Naturschutz und Forst abgestimmt werden (Genehmigungsplanung). Planungsleistungen sind förderfähig und können bereits vor Erhalt des Zuwendungsbescheids erbracht werden. Erst die Beauftragung von Bauleistungen gilt als Maßnahmebeginn im Sinn der Förderung. Für den Neubau der Brücke sind 45.000,00 € im Haushalt 2022 geplant. Diese Mittel können nicht für die Unterhaltung eingesetzt werden.

Die Verwaltung empfiehlt die Ausschreibung und Beauftragung der Planungsleistungen für den Neubau der Brücke Nr. 12, um den Fördermittelantrag und die Baumaßnahme vorzubereiten.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt,

  1. die Ertüchtigung der Brücke Nr. 12, wie vom Ingenieurbüro vorgeschlagen.
  2. die Ausschreibung der Bauleistungen für die Ertüchtigung der Brücke Nr. 12 und die Ermächtigung des Bürgermeisters zur Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots.
  3. die überplanmäßige Ausgabe für die Ertüchtigung der Brücke Nr. 12 in Höhe von 15.000 €.
  4. die Ausschreibung von Planungsleistungen LPH 1-9  für den Neubau der Brücke Nr. 12 sowie weiterer notwendiger Baunebenleistungen wie Baugrundgutachten, Vermessung und notwendiger naturschutzfachlicher Gutachten. Der Bürgermeister wird zur Beauftragung des jeweils wirtschaftlichsten Angebots ermächtigt. Die Planerleistungen LPH1-9 sind stufenweise zu vergeben.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Kostenschätzung ist angefragt und wird zur Sitzung nachgereicht.

 

Im HH sind 5.000 € für die Unterhaltung von Ingenieurbauwerken geplant.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 10 / 54101 / 52331000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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