Beschlussvorlage - BV/10/21/050

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Aufgrund der Änderungen des Gesetzes über die Anerkennung als Kur- und Erholungsort in M-V (KurortG M-V) vom 04.08.2021 und des Kommunalabgabengesetzes (KAG M-V) vom 13.07.2021 kann die Gemeinde Zierow beantragen, die Ortsteile Eggerstorf, Landstorf, Fliemstorf (und ggf. Wisch) als Tourismusort anerkennen zu lassen. Dann wäre Zierow Erholungsort und die anderen Ortsteile Tourismusort. Die Gemeinde kann dann für alle Ortsteile eine gemeinsame Kurabgabe erheben, so dass Kurabgabeeinnahmen auch in diesen Ortsteilen für Investitionen/Aufwendungen eingesetzt werden dürften.

 

Für die Anerkennung sind nur die folgenden Unterlagen beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Gesundheit einzureichen (nach Rücksprache mit dem Referat Tourismus des vorgenannten Ministeriums ist die Antragsstellung kostenlos):

1. Begründeter Antrag

2. Abschrift des Beschlusses der Gemeindevertretung

3. Ausgefüllter Erhebungsbogen

4. Lageplan mit den wichtigsten touristischen Angeboten

 

Beigefügt zur Information der Erhebungsbogen für Tourismusorte.

 

Falls die Gemeinde die Beantragung beschließt und der Antrag im Jan./Feb. 2023 eingereicht wird, wäre (sofern das Ministerium den Antrag positiv votiert) die  Kurabgabenerhebung in den Ortsteilen ab 01.04.2023 realisierbar.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Anerkennung als Tourismusort für die Ortsteile Eggerstorf, Landstorf, Fliemstorf (und ggf. Wisch) nach dem KurortG M-V.

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Finanz. Auswirkung

Mit der Anerkennung wird die Erhebung der Kurabgabe in den genannten Ortsteilen möglich.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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