Beschlussvorlage - BV/01/21/096
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl des/der zweiten Stellvertreters/in des/der Amtsvorstehers/in des Amtes Klützer Winkel
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Gremiendienst
- Bearbeiter:
- Monique Barkentien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Gestoppt
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Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel
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Entscheidung
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09.12.2021
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Sachverhalt
Mit Beschluss des Amtsausschusses des Amtes Klützer Winkel vom 10.11.2021 wurde dem Antrag des Amtsvorstehers Herrn Jan van Leeuwen auf Entlassung aus einem Ehrenbeamtenverhältnisses mit Wirkung zum 15. November 2021 zugestimmt.
Entsprechend des § 139 Abs. 1 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) hat daher der Amtsausschuss aus seiner Mitte den/die neue/n Amtsvorsteher/in zu wählen, sofern sich an der Besetzung zur / zum ersten Stellvertreters/in des/der Amtsvorsteher/in etwas ändert. Für die Dauer seiner/ihrer Amtszeit ist der/die Amtsvorsteher/in zum Ehrenbeamten zu ernennen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen): |
Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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x |
Keine finanziellen Auswirkungen. |