Beschlussvorlage - BV/04/21/098

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat am 19.08.2021 die Aufstellung der 1. Änderung der Ergänzungssatzung Dönkendorf beschlossen. Das Ziel der Planung besteht darin, eine Baulücke in der Ortslage zu schließen und Wohnraum für Familien zu schaffen.

 

Der Entwurf der 1. Änderung der Ergänzungssatzung Dönkendorf lag in der Zeit vom 27.09.2021 bis zum 29.10.2021 öffentlich zur Einsichtnahme aus. Gleichzeitig fand die Beteiligung der Behörden und Träger öffentlicher Belange statt. In der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen wurden einzelne Festsetzungen zum Maß der baulichen Nutzung und zur Bauweise entfernt, da diese Festsetzungen sich auch über die Einfügungserfordernis des § 34 BauGB ergeben. Darüber hinaus gab es einige redaktionelle Änderungen. Wesentliche Planänderungen, die eine erneute Auslegung nach § 4a Abs. 3 BauGB erfordert hätten, wurden nicht vorgenommen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um die 1. Änderung der Ergänzungssatzung Dönkendorf als Satzung zu beschließen.

 

Der Bürgermeister wird gebeten die 1. Änderung der Ergänzungssatzung Dönkendorf ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt:

 

  1. Die Gemeinde hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:

Siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt die 1. Änderung der Ergänzungssatzung Dönkendorf, bestehend aus dem Lageplan, den inhaltlichen Festsetzungen und den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 34 Abs. 4 i. V. m. § 10 BauGB als Satzung.
  3. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über die 1. Änderung der Ergänzungssatzung Dönkendorf ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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