Beschlussvorlage - BV/10/21/038

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Zierow erhebt zur (anteiligen) Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und der zu touristischen Zwecken beworbenen und durchgeführten Veranstaltungen eine Kurabgabe. 

 

Aufgrund der Gesetzesänderung des KAG M-V und aktueller Rechtsprechungen soll eine neue Satzung zum 01.04.2022 beschlossen werden.

 

Um die Ausfallzahlungen der Gemeinde für die in der Satzung aufgeführten Befreiten und Ermäßigten zu verringern und auch damit die Satzung nicht rechtswidrig ist bzw. bleibt, wird empfohlen

a)     die Befreiung der Kurabgabe für Kinder von 6-15 J. aufzuheben (nur Kinder 0-5 J. befreit, Kinder 6-15 J. 50% ermäßigt)

b)     die Höhe der Kurabgabe für Tagesgäste an die Höhe der Kurabgabe für Übernachtungsgäste anzupassen

c)     die Regelung „An- und Abreise gelten als 1 Tag“ zu ändern in „je ein Tag“ (Gleichbehandlung Übernachtungs-/Tagesgäste)

 

Nach geltender Rechtslage ist die Kurabgabe auf der Grundlage einer entsprechenden Abgabenkalkulation zu erheben. Vor diesem Hintergrund wurden ebenfalls zwei Varianten für die Kurabgabenkalkulation erstellt (Variante 1 – unverändert (außer Befreiung Verwandte und Montage), Variante 2 - mit Änderungen). Die Gemeindevertretung muss vor Beschluss der Kurabgabensatzung ebenfalls eine Kurabgabenkalkulation beschließen.

 

Beigefügt

  • zur besseren Übersicht eine Aufstellung „Vergleich Kurabgabe“, in der die Ausfallzahlung aufgeführt ist.
  • die Synopse zum Entwurf der Kurabgabensatzung mit den oben aufgeführten und weiteren Änderungen (u.a. aufgrund des geänderten KAG M-V).
  • zwei detaillierte Kurabgabenkalkulationen: unverändert (ausgenommen Montage/Verwandte /Bsp.1 in „Vergleich KA“) und mit o. g. Änderungen (a bis c = Bps. IV in „Vergleich KA“)

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt die Variante … der anliegenden Kurabgabenkalkulation und die beigefügte Kurabgabensatzung.

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Finanz. Auswirkung

Kosten für eventuelle Umstellungen bei Automaten u. AVS-Meldescheinsoftware:

  • AVS: 
  • Kinder 50% (Umstellung kostenlos; können wir selbst vornehmen)
  • An- und Abreise je 1 Tag (einmalig ca. € 250,00-375,00)
  • Tageskurkartenautomat:
  • falls ein neuer Kassenautomat für 2022 gekauft wird, würde dieser gleich gem. evtl. neuer Satzung eingerichtet
  • falls gegenwärtiger Automat bleibt, Änderung Beschriftung Automat ca. € 150,00 u. Änderung Tarif Tageskurkarte ca. € 250,00.

 

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Anlagen

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