Beschlussvorlage - BV/02/21/097

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit des Flurstücks 104/8 mit einer Wohnbebauung zu schaffen. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB, aber grenzt an den Geltungsbereich einer bereits bestehenden Außenbereichssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Hofzumfelde. Die begehrte Bebaubarkeit des Flurstücks 104/8 setzt ebenfalls eine Außenbereichssatzung oder die Ergänzung der vorhandenen Außenbereichssatzung voraus. Dabei sollten die nördlich an das Flurstück 104/8 angrenzenden und bereits teilweise bebauten Flurstücke 104/25, 104/21, 104/23, 104/19 und 104/20 in den Geltungsbereich miteinbezogen werden. 

Zur Absicherung der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Klütz und dem Vorhabenträger abzuschließen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt dem Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung in der Ortslage Hofzumfelde, für das Flurstück 104/8, grundsätzlich zuzustimmen.

Zur Absicherung der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

 

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Anlagen

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