Beschlussvorlage - BV/02/21/097
Grunddaten
- Betreff:
-
Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung in der Ortslage Hofzumfelde
hier: Grundsatzbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Julia Tesche
- Verfasser/Antragsteller:
- Tesche, Julia
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Nov 11, 2021
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Nov 23, 2021
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Klütz
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Vorberatung
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Erledigt
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Stadtvertretung Klütz
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Entscheidung
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Dec 13, 2021
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Sachverhalt
Der Antragsteller begehrt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Bebaubarkeit des Flurstücks 104/8 mit einer Wohnbebauung zu schaffen. Das Grundstück befindet sich im Außenbereich nach § 35 BauGB, aber grenzt an den Geltungsbereich einer bereits bestehenden Außenbereichssatzung für einen Teilbereich der Ortslage Hofzumfelde. Die begehrte Bebaubarkeit des Flurstücks 104/8 setzt ebenfalls eine Außenbereichssatzung oder die Ergänzung der vorhandenen Außenbereichssatzung voraus. Dabei sollten die nördlich an das Flurstück 104/8 angrenzenden und bereits teilweise bebauten Flurstücke 104/25, 104/21, 104/23, 104/19 und 104/20 in den Geltungsbereich miteinbezogen werden.
Zur Absicherung der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag zwischen der Stadt Klütz und dem Vorhabenträger abzuschließen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt dem Antrag auf Aufstellung einer Außenbereichssatzung in der Ortslage Hofzumfelde, für das Flurstück 104/8, grundsätzlich zuzustimmen.
Zur Absicherung der Kostenübernahme durch den Vorhabenträger ist ein städtebaulicher Vertrag abzuschließen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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305 kB
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