Beschlussvorlage - BV/02/21/095

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadt Klütz befindet sich aktuell im Anerkennungsverfahren zum Erholungsort. Sobald das Anerkennungsverfahren abgeschlossen ist, kann die Stadt Klütz gemäß § 11 Abs. 1 Nr. 2 Kommunalabgabengesetz M-V (KAG M-V) für Zwecke der Fremdenverkehrswerbung und zur Deckung von Aufwendungen zur (anteiligen) Deckung des Aufwandes für die Herstellung, Verwaltung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten öffentlichen Einrichtungen und der Veranstaltungen von Personen und Personenvereinigungen, denen durch den Fremdenverkehr Vorteile geboten werden, laufende Fremdenverkehrsabgaben erheben. Grundlage für die Erhebung einer Fremdenverkehrsabgabe ist das Vorliegen einer entsprechenden Fremdenverkehrsabgabensatzung nebst Kalkulation.

 

Zur Unterstützung bei der Erstellung der Kalkulation für die Kur- und Fremdenverkehrsabgabe wurde das Unternehmen ipm beauftragt. In einem Workshop wurde die beiliegende Kalkulation erarbeitet. Die Einordnung der Betriebe in die jeweilige Stufe wurde gemäß den vorliegenden Daten aus den Gewerbeanmeldungen, Gewerbesteuerveranlagungen und vom statistischen Amt geschätzt.

 

Bei der Erstellung der Satzung wurde davon ausgegangen, dass die Anerkennung als Erholungsort im Dezember 2021 vorliegt, sodass zum 01.01.2022 eine Fremdenverkehrsabgabe erhoben werden kann.

 

Da der Erhebungsaufwand bei der Ersterhebung sehr groß ist (Zusenden des Fragebogens an alle Gewerbetreibenden, selbstständig Tätige und Ferienhausbesitzer), sollten die Mitarbeiter des Literaturhauses mit einbezogen werden.

 

Gemäß der Sitzung des Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschusses der Stadt Klütz vom 02.11.2021 sollte eine Kalkulation für die Fremdenverkehrsabgabe erstellt werden, in der nur die reinen Kosten für Fremdenverkehrswerbung berücksichtigt werden.

 

In der Anlage befindet sich die aktualisierte Kalkulation.

 

Stand 01.03.2022:

Gemäß der Sitzung des Finanzausschusses vom 17.01.2022 wurde darum gebeten unterschiedliche Kostenverteilungen zwischen Fremdenverkehrsabgabe und Kurabgabe zur nächsten Finanzausschusssitzung vorzulegen. Die unterschiedlichen Varianten finden Sie im Anhang 4 bis 7.

Um die Auswirkung der Befreiung von Familienangehörigen in der Kalkulation der Kurabgabe und Fremdenverkehrsabgabe zu veranschaulichen, wurde in der Anlage 5 die Befreiung von Familienangehörigen nicht berücksichtigt.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt die Kalkulation und die Satzung der Stadt Klütz zur Erhebung von Fremdenverkehrsabgaben.

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Finanz. Auswirkung

Zusätzliche Einnahmen aus Fremdenverkehrsabgabe für Aufwendungen an Fremdenverkehrswerbung, die nicht über die Kurabgabe gedeckt werden dürfen.

 

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Anlagen

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