Beschlussvorlage - BV/05/21/094

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Auf Beschluss der Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow wird für das Gebiet: Gemarkung Zierow, Flur 1, Flurstück- Nr. 107/7, ein Bebauungsplan aufgestellt. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 1 ha in einem ca. 30 m breiten Streifen südlich entlang des „ Ostseecamping Ferienpark Zierow “.

 

Planungsziel ist die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnmobilstellplatzes für ca. 40 Wohnmobile sowie den Bau eines Funktionsgebäudesim Bereich des Campingplatzes „ Ostseecamping Ferienpark Zierow “.

Die Planungsziele im Einzelnen sind der Begründung zu entnehmen.

 

Um die Planungen der Gemeinde in Übereinstimmung zu bringen, wird der Flächennutzungsplan der Gemeinde Zierow im Parallelverfahren geändert ( 5. Änderung ).

   

Als berührter Träger öffentlicher Belange werden Sie im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung an den Aufstellungsverfahren beteiligt.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister, für den Bebauungsplan Nr. 16 „Wohnmobilstellplatz Zierow“ und die 5. Änd. des FNP der Gemeinde Zierow Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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