Beschlussvorlage - BV/10/21/036
Grunddaten
- Betreff:
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Neubau Radweg entlang der K22 von der L01 in Proseken bis nach Zierow vom LK
Hier: Herstellung von 2 Buswarteflächen in Wisch und Kostenteilungsvereinbarung mit dem Landkreis NWM
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Manuela Rusch
- Verfasser/Antragsteller:
- Rusch, Manuela
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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Nov 3, 2021
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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Oct 13, 2021
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Sachverhalt
Der Landkreis Nordwestmecklenburg plant den Bau eines neuen Radweges entlang der K22 von der L01 in Proseken bis nach Zierow. Im Rahmen dieser Planung hat die Gemeinde Zierow den Wunsch geäußert, in Wisch zwei neue Buswarteflächen mit zu bauen.
Für Baumaßnahmen am Gehweg sind innerhalb der Ortslage grundsätzlich nach dem Straßenrecht der Bundesländer die kreisangehörigen Gemeinden zuständig. Aus diesem Grund muss sich die Gemeinde Zierow an den Baukosten beteiligen.
Hierzu wird eine Kostenteilungsvereinbarung zwischen dem Landkreis als Baulastträger und der Gemeinde abgeschlossen. Es würden insgesamt 15.946,08 € an Kosten für die Gemeinde anfallen (14.496,44 € Baukosten, 1.449,64 € Verwaltungskosten).
Die Abrechnung erfolgt am Ende der Maßnahme anhand der tatsächlichen Kosten.
Zur Umsetzung des Vorhabens muss die Gemeinde vorab den Grunderwerb regeln.
Der Bau der Maßnahme ist im Jahr 2022 geplant.
Zur Finanzierung der Maßnahme werden die erforderlichen Mittel bedarfsgerecht durch das Amt Klützer Winkel in der mittelfristigen Haushaltsplanung angemeldet.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
x |
durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54103.09600000. |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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287,3 kB
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