Beschlussvorlage - GV Kalkh/20/-6

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Beschluss vom 24.09.2020 hat die Gemeindevertretung hat das Anlegen von Blühwiesen auf folgenden Flächen beschlossen:

- am Kollonenweg zwischen der Naturstation Fischerkaten und der Strandallee, wasserseitig

- am Regenrückhaltebecken an der Friedensstraße

- auf den Grünflächen Am Ring.

 

Sachstand:

1. Am Kollonenweg läuft die Projektplanung. Es kam zu einer zeitlichen Verzögerung, da zwischenzeitlich geprüft wurde, ob die Maßnahme als Ausgleichsmaßnahme bzw. als Ökokontomaßnahme in Frage kommt. Aufgrund der geringen Flächengröße ist das Ergebnis der Prüfung negativ ausgefallen.

 

2. Die Fläche am Regenrückhaltebecken steht wegen der geplanten Bebauung vorerst doch nicht zur Verfügung.

 

3. Frau Braun, die mit der Planung und fachlichen Begleitung des Projekts beauftragt wurde, stuft die Grünfläche Am Ring als ungeeignet ein.

 

Als alternative Fläche für das Anlegen einer Blühwiese schlägt Frau Braun eine Grünfläche im Bereich der Neuen Reihe vor (Luftbild siehe Anlage). Die Fläche (Flurstück 287 der Flur 2 in der Gemarkung Kalkhorst) befindet sich im Eigentum der Gemeinde. 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt, das probeweise Anlegen und Pflegen von Blühwiesen durch Gemeindemitarbeiter auf der Grünfläche

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Finanz. Auswirkung

Keine.

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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