Beschlussvorlage - BV/10/21/034

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde hat am 15.10.2020 den Neubau der Brücke Nr. 12 vorbehaltlich der Beantragung von Fördermitteln beschlossen. Der Fördermittelantrag wurde abgelehnt.

 

Zwischenzeitlich gab es erste Abstimmungen mit der Forst und der Unteren Naturschutzbehörde. Seitens der Forst wurde eine Genehmigung bereits per Mail in Aussicht gestellt. Für die abschließende forstrechtliche Genehmigung werden Planungsunterlagen benötigt.

Seitens der Unteren Naturschutzbehörde wurde darauf hingewiesen, dass sich die Brücke in einem Biotop befindet, so dass hier eine Ausnahmegenehmigung erteilt werden muss.

 

Angesichts des schlechten Zustands der Brücke empfielt die Verwaltung die Ausschreibung der Planungsleistungen LP 1-9 für den Neubau der Brücke Nr. 12.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt

- die Ausschreibung der Planungsleistungen LP 1-9 für den Neubau der Brücke Nr. 12.

- die Ermächtigung des Bürgermeisters mit der Beauftragung des wirtschaftlichsten Angebots.

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Finanz. Auswirkung

Kostenschätzung: 17.000,00 €

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 10 / 5401 / 0960000 / 2020/05

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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