Beschlussvorlage - BV/12/21/153

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ergänzung vom 26.10.2021:

Wie im Bauausschuss gefördert, wurde der Entwurf der Stellungnahme bis zur GV am 21.10.21 überarbeitet.

Auf der Gemeindevertretersitzung am 21.10.21 konnte kein Beschluss gefasst werden.

 

Da die Frist für das Enreichen von Stellungnahmen am 02.11.21 endete, hat der Bürgermeister die beiliegende Eilentscheidung zur Abgabe der Stellungnahme (Entwurfsstand 21.10.2021) getroffen.

 

 

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Sachverhalt vom 06.10.21:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist aufgefordert eine Stellungnahme zur Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes abzugeben. Das Planungsbüro Mahnel wurde gebeten einen entsprechenden Vorschlag für eine Stellungnahme zu unterbreiten.

 

Grobkonzept für die Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2
Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg 2011
Vorschlag für die Stellungnahme der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
1.
Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist im RREP Westmecklenburg (2011) gemäß
Programmsatz 3.3 (1) (Z) als Siedlungsschwerpunkt definiert. Siedlungsschwerpunkte
sollen insbesondere die ortsnahe Grundversorgung für die Bevölkerung gewährleisten
und zur Steuerung der räumlich geordneten Siedlungsentwicklung beitragen. In der Regel
werden Siedlungsschwerpunkte als größere Hauptorte einer Gemeinde in den ländlichen
Räumen definiert, die sich aufgrund der Kriterien wie Einwohnerzahl, Beschäftigtenzahl
und Einzelhandelskapazität von anderen Gemeinden im ländlichen Raum abheben. Die
Siedlungsschwerpunkte sollen so gesichert werden, dass sie in den ländlichen Räumen
in Ergänzung zu den zentralen Orten die ortsnahe Grundversorgung für die Bevölkerung
gewährleisten und zur Steuerung der räumlich geordneten Entwicklung beizutragen. Mit
der Festlegung von Siedlungsschwerpunkten soll einer Schwächung der ländlichen
Räume aufgrund der Ausdünnung der Zentralorte entgegengewirkt und im Sinne von
Programmsatz 4.1 (1) LEP M-V ein Beitrag zum Erhalt der gewachsenen dezentralen
Siedlungsstruktur gewährleistet werden. Gleichzeitig soll die Sicherung der ländlichen
Räume als Wirtschaft- und Wohnstandort unterstützt werden. Für die Gemeinde
Ostseebad Boltenhagen ist in diesem Zusammenhang maßgeblich, dass der Ortsteil
Boltenhagen eng verbunden ist mit den angrenzenden Ortsteilen Tarnewitz und
Redewisch und hier ein enger Zusammenhang besteht.


Die Vorschläge zur zukünftigen Steuerung der Siedlungsentwicklung bewertet die
Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wie folgt.


Aus Sicht der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen kann in Wertung des Grobkonzeptes
für die Teilfortschreibung der Kapital 4.1 und 4.2 nicht allein eine rein quantitative
Steuerung gemäß Berechnungsmethode im Grobkonzept für die zukünftige
Entwicklungsstrategie zugrunde gelegt werden. Die quantitative Berechnung gemäß
Grobkonzept dient sicherlich als Grundlage für die Grundsteuerung der
Wohnbaukapazitäten. Die in den drei Varianten dargestellte quantitative Steuerung der
Wohnbaukapazitäten kann die zukünftige Entwicklung des Siedlungsschwerpunktes
Boltenhagen hinsichtlich der erforderlichen Bauflächenangebote und der infrastrukturellen
Voraussetzungen nicht sicherstellen.
Aus Sicht der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sollte es Ziel sein, neben der
quantitativen Grundsteuerung eine qualitative Bewertungsmatrix für die Gemeinden zu
erstellen und die Besonderheiten jeder Gemeinde zu betrachten und zu bewerten. Die
ermittelten allgemeingültigen Qualitätsmerkmale sollten mit den Gemeinden abgestimmt
werden und für zukünftige Entscheidungen zugrunde gelegt werden. Die qualitative
Bewertungsmatrix wäre die Grundlage für zusätzliche Kontingente für
Wohnbaukapazitäten neben den Kontingenten der quantitativen Berechnungen.
Die Siedlungsschwerpunkte als Ankerpunkte im ländlichen Raum zu nutzen, wird von der
Gemeinde Ostseebad Boltenhagen begrüßt. Die Steuerung der Siedlungsentwicklung
aus der Kombination von quantitativen und qualitativen Aspekten kann maßgeblich
Einfluss auf die bereitzustellenden Wohnbaukapazitäten und das erforderliche
Bauflächenangebot haben. Das eine bedingt das andere. Für die Erfüllung der Aufgaben
innerhalb eines Tourismusschwerpunktraumes an der Außenküste sind in der Gemeinde
Ostseebad Boltenhagen attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen zu sichern.


Grobkonzept für die Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2
Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg 2011
Vorschlag für die Stellungnahme der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
2
Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und den Hauptort Boltenhagen selbst sind
folgende qualitativen Merkmale und Entwicklungsstrategien zu berücksichtigen und zu
bewerten:

- Siedlungsschwerpunkt

- Nahversorgung

- Gemeinbedarfseinrichtungen

- Kita

- Schule

- Soziale Infrastruktur/ medizinische Grundversorgung

- Arzt

- Zahnarzt

- Apotheke

- Pflegeheim

- Physiotherapie

- Seniorengerechter Wohnraum

- Dienstleistungseinrichtungen

- Bank

- Friseur

- Verkehrsinfrastruktur

- Anbindung an ÖPNV und Boltenhagener Bäderbahn Carolinchen

- Bahnhof (Erreichbarkeit)

- Tourismusschwerpunktraum

- Arbeitsplatzangebot

- Gewerbestandort

 

Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist es wichtig, dass bei aller
Verallgemeinerung, eine auf die jeweilige Gemeinde bezogene Entwicklungsmöglichkeit
gewahrt wird. Die Konzentration der Entwicklungspotenziale auf den Hauptort ist Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sekundär. Das Ostseebad Boltenhagen selbst und Tarnewitz sind aus städtebaulicher Sicht als eine Einheit zu betrachten.
Die Nachnutzung von bereits baulich genutzten Flächen ist aus Sicht der Gemeinde
dringend geboten. Derzeit stellen die ursprünglich landwirtschaftlich genutzten baulichen
Anlagen in Redewisch einen städtebaulichen Missstand für das Landschaftsbild und das
Erscheinungsbild der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen dar. Die Gemeinde Ostseebad
Boltenhagen hat u.a. das Ziel formuliert, vorrangig Innenbereichsflächen zu nutzen und
den Außenbereich zu schützen. Unter diesem Gesichtspunkt wurden zuletzt bauliche
Absichten im Außenbereich bewertet. In diesem Zusammenhang wird die Nachnutzung
bereits anthropogen vorbelasteter Flächen, wie z.B. in Redewisch, favorisiert.


Grobkonzept für die Teilfortschreibung der Kapitel 4.1 Siedlungsstruktur und 4.2
Stadt- und Dorfentwicklung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms
Westmecklenburg 2011
Vorschlag für die Stellungnahme der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
3
Von besonderer Bedeutung für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist, dass in
Tourismusschwerpunkträumen der Erhaltung und Sicherung der Wohnfunktion in
Dauerwohnungen größtmögliche Bedeutung beigemessen wird. Die fortwährende
Umnutzung von Dauerwohnungen in Ferienwohnungen oder in Zweitwohnungen zur
Freizeitnutzung bedingt einen zusätzlichen Bedarf an Wohnraum für die ortsansässige
Bevölkerung und somit eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Eine städtebauliche
Steuerung ist ohne Planung kaum möglich. Einer Umnutzung von Dauerwohnen in
Ferienwohnen und Zweitwohnungen sollte entgegengewirkt werden; dies ist zumindest in
Tourismusschwerpunkträumen zur Aufrechterhaltung der Dauerwohnfunktion erforderlich.


Aufgestellt für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen
Dipl.-Ing. Ronald Mahnel
Planungsbüro Mahnel
Rudolf-Breitscheid-Straße 11
23936 Grevesmühlen
Telefon 0 38 81 / 71 05 - 0
Telefax 0 38 81 / 71 05 - 50
pbm.mahnel.gvm@t-online.de

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt die Eilentscheidung des Bürgermeister zur Abgabe folgender Stellungnahme:

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist im RREP Westmecklenburg (2011) gemäß Pro-grammsatz 3.3 (1) (Z) als Siedlungsschwerpunkt definiert. Siedlungsschwerpunkte sollen insbe-sondere die ortsnahe Grundversorgung für die Bevölkerung gewährleisten und zur Steuerung der räumlich geordneten Siedlungsentwicklung beitragen. In der Regel werden Siedlungsschwer-punkte als größere Hauptorte einer Gemeinde in den ländlichen Räumen definiert, die sich auf-grund der Kriterien wie Einwohnerzahl, Beschäftigtenzahl und Einzelhandelskapazität von anderen Gemeinden im ländlichen Raum abheben. Die Siedlungsschwerpunkte sollen so gesichert werden, dass sie in den ländlichen Räumen in Ergänzung zu den zentralen Orten die ortsnahe Grundversorgung für die Bevölkerung gewährleisten und zur Steuerung der räumlich geordneten Entwicklung beitragen. Mit der Festlegung von Siedlungsschwerpunkten soll einer Schwächung der ländlichen Räume aufgrund der Ausdünnung der Zentralorte entgegengewirkt und im Sinne von Programmsatz 4.1 (1) LEP M-V ein Beitrag zum Erhalt der gewachsenen dezentralen Sied-lungsstruktur gewährleistet werden. Gleichzeitig soll die Sicherung der ländlichen Räume als Wirtschaft- und Wohnstandort unterstützt werden. Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist in diesem Zusammenhang maßgeblich, dass der Ortsteil Boltenhagen eng verbunden ist mit den angrenzenden Ortsteilen Tarnewitz und Redewisch und hier ein enger Zusammenhang besteht.

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen schätzt ein, dass sie die Aufgaben als Siedlungsschwer-punkt gemäß RREP mehr als erfüllt. Im Rahmen ihrer Selbsteinschätzung hat sich die Gemeinde über ihre Bedeutung im Raum Gedanken gemacht und dies im Beschluss vom 21.09.2017 fest-gehalten. Die Gemeinde hat unter heutigen Gesichtspunkten die Auffassung, dass sie durchaus die Aufgaben eines Grundzentrums erfüllt. Es handelt sich um einen Siedlungskern im ländlichen Raum mit mehr als 2.000 Einwohnern. Die Gemeinde ist der Auffassung, dass sie die erforderli-chen Kriterien (5 von 6) für ein Grundzentrum erfüllt. Mit der Zahl von 1.384 Beschäftigten im Jahr 2016 liegt diese deutlich über der Zahl von 600 Beschäftigten. Mit der Zahl von 915 Ein-pendlern (2016) liegt die Zahl deutlich über 300 Einpendlern. Ebenso geht die Gemeinde davon aus, dass sie über ausreichend Einzelhandelszentralität verfügt und durch Bank- und Sparkas-senfiliale bzw. Dependancen sowie die ärztliche Versorgung hinreichend die Kriterien erfüllt.

 

Lediglich die Anforderungen an 5.000 Einwohner im Nahbereich werden nicht erfüllt.

Die Gemeinde geht davon aus, dass sie somit mit ihrer Lage im Raum und unter der Berücksich-tigung als etabliertes Ostseebad im Tourismusschwerpunktraum über gute Voraussetzungen für ein Grundzentrum verfügt.

 

Die Vorschläge zur zukünftigen Steuerung der Siedlungsentwicklung bewertet die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wie folgt.

 

Aus Sicht der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen kann in Wertung des Grobkonzeptes für die Teilfortschreibung der Kapital 4.1 und 4.2 nicht allein eine rein quantitative Steuerung gemäß Berechnungsmethode im Grobkonzept für die zukünftige Entwicklungsstrategie zugrunde gelegt werden. Die quantitative Berechnung gemäß Grobkonzept dient sicherlich als Grundlage für die Grundsteuerung der Wohnbaukapazitäten. Die in den drei Varianten dargestellte quantitative Steuerung der Wohnbaukapazitäten kann die zukünftige Entwicklung des Siedlungsschwerpunk-tes Boltenhagen hinsichtlich der erforderlichen Bauflächenangebote und der infrastrukturellen

Voraussetzungen nicht sicherstellen.

 

Aus Sicht der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sollte es Ziel sein, neben derquantitativen Grundsteuerung eine qualitative Bewertungsmatrix für die Gemeinden zu erstellen und die Be-sonderheiten jeder Gemeinde zu betrachten und zu bewerten. Die ermittelten allgemeingültigen Qualitätsmerkmale sollten mit den Gemeinden abgestimmt werden und für zukünftige Entschei-dungen zugrunde gelegt werden. Die qualitative Bewertungsmatrix wäre die Grundlage für zu-sätzliche Kontingente für Wohnbaukapazitäten neben den Kontingenten der quantitativen Be-rechnungen. Die Siedlungsschwerpunkte als Ankerpunkte im ländlichen Raum zu nutzen, wird von der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen begrüßt. Die Steuerung der Siedlungsentwicklung aus der Kombination von quantitativen und qualitativen Aspekten kann maßgeblich Einfluss auf die bereitzustellenden Wohnbaukapazitäten und das erforderliche Bauflächenangebot haben. Das eine bedingt das andere. Für die Erfüllung der Aufgaben innerhalb eines Tourismusschwer-punktraumes an der Außenküste sind in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen zu sichern. Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und den Hauptort Boltenhagen selbst sind folgende qualitativen Merkmale und Entwicklungsstrategien zu berücksichtigen und zu bewerten:

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist Siedlungsschwerpunkt im Tourismusschwerpunkt-raum.

  • Siedlungsschwerpunkt
  • Nahversorgung
  • Gemeinbedarfseinrichtungen
    • Kita
    • Schule
    • Freiwillige Feuerwehr
    • Kirche
    • Sportplatz
  • Kliniken
    • Rehaklinik
    • Mutter/Vater- und Kind-Kurklinik
  • Hotels mit Infrastrukturangeboten und Schwimmbädern
  • Soziale Infrastruktur/ medizinische Grundversorgung
    • Arzt
    • Zahnarzt
    • Apotheke
    • Pflegeheim
    • Physiotherapie
    • Seniorengerechter Wohnraum
  • Dienstleistungseinrichtungen
    • Bank
    • Friseur
  • Verkehrsinfrastruktur
    • Anbindung an ÖPNV und Boltenhagener Bäderbahn Carolinchen
    • Bahnhof (Erreichbarkeit)
  • Tourismusschwerpunktraum
    • Atzangebot
  • Gewerbestandortt
    • Fischereihafen
    • Marina
    • Bootswerft

 

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen verfügt über ein umfangreiches Vereinsleben. In die Wahrnehmung gemeindlicher Aufgaben fließt viel Engagement der Einwohner und Bürger aus allen Ortsteilen und Altersgruppen ein. Beispielhaft sind hier Feste, Veranstaltungen von Vereinen und freiwillige Arbeitseinsätze zu nennen. Für das Vereinsleben sind insbesondere folgende Vereine und Interessengemeinschaften aktiv:

 

  • Seniorenbeirat, Seniorenverein Klützer Winkel
  • Sozialverband Deutschland, Ortsverein Boltenhagen / Klütz
  • PSV Boltenhagen e.V.,
  • SC Boltenhagen e.V.,
  • VSC Boltenhagen e.V.,
  • GSC Boltenhagen e.V.,
  • Verein zur Förderung der Grundschule Ostseebad Boltenhagen e.V.
  • Förderverein der Freiwilligen Feuerwehr Boltenhagen e.V.

 

Die Gemeinde ist der Auffassung, dass sie durchaus Funktionen eines Grundzentrums erfüllt.

Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist es wichtig, dass bei aller Verallgemeinerung, eine auf die jeweilige Gemeinde bezogene Entwicklungsmöglichkeit gewahrt wird.

Die Konzentration der Entwicklungspotenziale auf den Hauptort ist für die Gemeinde Ostseebad

Boltenhagen sekundär. Das Ostseebad Boltenhagen selbst und Tarnewitz sind aus städtebaulicher Sicht als eine Einheit zu betrachten.

 

Die Nachnutzung von bereits baulich genutzten Flächen ist aus Sicht der Gemeinde dringend geboten. Derzeit stellen die ursprünglich landwirtschaftlich genutzten baulichen Anlagen in Re-dewisch einen städtebaulichen Missstand für das Landschaftsbild und das Erscheinungsbild der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen dar. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat u.a. das Ziel formuliert, vorrangig Innenbereichsflächen zu nutzen und den Außenbereich zu schützen. Unter diesem Gesichtspunkt wurden zuletzt bauliche Absichten im Außenbereich bewertet. In diesem Zusammenhang wird die Nachnutzung bereits anthropogen vorbelasteter Flächen, wie z.B. in Redewisch, favorisiert.

 

Von besonderer Bedeutung für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist, dass in Tourismus-schwerpunkträumen der Erhaltung und Sicherung der Wohnfunktion in Dauerwohnungen größt-mögliche Bedeutung beigemessen wird. Die fortwährende Umnutzung von Dauerwohnungen in Ferienwohnungen oder in Zweitwohnungen zur Freizeitnutzung bedingt einen zusätzlichen Bedarf an Wohnraum für die ortsansässige Bevölkerung und somit eine zusätzliche Flächeninan-spruchnahme. Eine städtebauliche Steuerung ist ohne Planung kaum möglich. Einer Umnutzung von Dauerwohnen in Ferienwohnen und Zweitwohnungen sollte entgegengewirkt werden; dies ist zumindest in Tourismusschwerpunkträumen zur Aufrechterhaltung der Dauerwohnfunktion erfor-derlich.

 

Anlage:

Anlage 3 zur Selbsteinschätzung hinsichtlich der Zukunftsfähigkeit der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 21.09.2017

 

 

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Stand 06.10.2021: hinfällig

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, folgende Stellungnahme einzureichen:

1. Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist im RREP Westmecklenburg (2011) gemäß
Programmsatz 3.3 (1) (Z) als Siedlungsschwerpunkt definiert. Siedlungsschwerpunkte
sollen insbesondere die ortsnahe Grundversorgung für die Bevölkerung gewährleisten
und zur Steuerung der räumlich geordneten Siedlungsentwicklung beitragen. In der Regel
werden Siedlungsschwerpunkte als größere Hauptorte einer Gemeinde in den ländlichen
Räumen definiert, die sich aufgrund der Kriterien wie Einwohnerzahl, Beschäftigtenzahl
und Einzelhandelskapazität von anderen Gemeinden im ländlichen Raum abheben. Die
Siedlungsschwerpunkte sollen so gesichert werden, dass sie in den ländlichen Räumen
in Ergänzung zu den zentralen Orten die ortsnahe Grundversorgung für die Bevölkerung
gewährleisten und zur Steuerung der räumlich geordneten Entwicklung beizutragen. Mit
der Festlegung von Siedlungsschwerpunkten soll einer Schwächung der ländlichen
Räume aufgrund der Ausdünnung der Zentralorte entgegengewirkt und im Sinne von
Programmsatz 4.1 (1) LEP M-V ein Beitrag zum Erhalt der gewachsenen dezentralen Siedlungsstruktur gewährleistet werden. Gleichzeitig soll die Sicherung der ländlichen
Räume als Wirtschaft- und Wohnstandort unterstützt werden. Für die Gemeinde
Ostseebad Boltenhagen ist in diesem Zusammenhang maßgeblich, dass der Ortsteil
Boltenhagen eng verbunden ist mit den angrenzenden Ortsteilen Tarnewitz und
Redewisch und hier ein enger Zusammenhang besteht.

Die Vorschläge zur zukünftigen Steuerung der Siedlungsentwicklung bewertet die
Gemeinde Ostseebad Boltenhagen wie folgt.


Aus Sicht der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen kann in Wertung des Grobkonzeptes
für die Teilfortschreibung der Kapital 4.1 und 4.2 nicht allein eine rein quantitative
Steuerung gemäß Berechnungsmethode im Grobkonzept für die zukünftige
Entwicklungsstrategie zugrunde gelegt werden. Die quantitative Berechnung gemäß
Grobkonzept dient sicherlich als Grundlage für die Grundsteuerung der
Wohnbaukapazitäten. Die in den drei Varianten dargestellte quantitative Steuerung der
Wohnbaukapazitäten kann die zukünftige Entwicklung des Siedlungsschwerpunktes
Boltenhagen hinsichtlich der erforderlichen Bauflächenangebote und der infrastrukturellen
Voraussetzungen nicht sicherstellen.
Aus Sicht der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sollte es Ziel sein, neben der
quantitativen Grundsteuerung eine qualitative Bewertungsmatrix für die Gemeinden zu
erstellen und die Besonderheiten jeder Gemeinde zu betrachten und zu bewerten. Die
ermittelten allgemeingültigen Qualitätsmerkmale sollten mit den Gemeinden abgestimmt
werden und für zukünftige Entscheidungen zugrunde gelegt werden. Die qualitative
Bewertungsmatrix wäre die Grundlage für zusätzliche Kontingente für
Wohnbaukapazitäten neben den Kontingenten der quantitativen Berechnungen.
Die Siedlungsschwerpunkte als Ankerpunkte im ländlichen Raum zu nutzen, wird von der
Gemeinde Ostseebad Boltenhagen begrüßt. Die Steuerung der Siedlungsentwicklung
aus der Kombination von quantitativen und qualitativen Aspekten kann maßgeblich
Einfluss auf die bereitzustellenden Wohnbaukapazitäten und das erforderliche
Bauflächenangebot haben. Das eine bedingt das andere. Für die Erfüllung der Aufgaben
innerhalb eines Tourismusschwerpunktraumes an der Außenküste sind in der Gemeinde
Ostseebad Boltenhagen attraktive Lebens- und Arbeitsbedingungen zu sichern.

 

2.Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen und den Hauptort Boltenhagen selbst sind
folgende qualitativen Merkmale und Entwicklungsstrategien zu berücksichtigen und zu
bewerten:

- Siedlungsschwerpunkt

- Nahversorgung

- Gemeinbedarfseinrichtungen

- Kita

- Schule

- Soziale Infrastruktur/ medizinische Grundversorgung

- Arzt

- Zahnarzt

- Apotheke

- Pflegeheim

- Physiotherapie

- Seniorengerechter Wohnraum

- Dienstleistungseinrichtungen

- Bank

- Friseur

- Verkehrsinfrastruktur

- Anbindung an ÖPNV und Boltenhagener Bäderbahn Carolinchen

- Bahnhof (Erreichbarkeit)

- Tourismusschwerpunktraum

- Arbeitsplatzangebot

- Gewerbestandort

 

 

 

 

Für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist es wichtig, dass bei aller
Verallgemeinerung, eine auf die jeweilige Gemeinde bezogene Entwicklungsmöglichkeit
gewahrt wird. Die Konzentration der Entwicklungspotenziale auf den Hauptort ist Gemeinde Ostseebad Boltenhagen sekundär. Das Ostseebad Boltenhagen selbst und Tarnewitz sind aus städtebaulicher Sicht als eine Einheit zu betrachten.
Die Nachnutzung von bereits baulich genutzten Flächen ist aus Sicht der Gemeinde
dringend geboten. Derzeit stellen die ursprünglich landwirtschaftlich genutzten baulichen
Anlagen in Redewisch einen städtebaulichen Missstand für das Landschaftsbild und das
Erscheinungsbild der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen dar. Die Gemeinde Ostseebad
Boltenhagen hat u.a. das Ziel formuliert, vorrangig Innenbereichsflächen zu nutzen und
den Außenbereich zu schützen. Unter diesem Gesichtspunkt wurden zuletzt bauliche
Absichten im Außenbereich bewertet. In diesem Zusammenhang wird die Nachnutzung
bereits anthropogen vorbelasteter Flächen, wie z.B. in Redewisch, favorisiert.

 

3. Von besonderer Bedeutung für die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen ist, dass in
Tourismusschwerpunkträumen der Erhaltung und Sicherung der Wohnfunktion in
Dauerwohnungen größtmögliche Bedeutung beigemessen wird. Die fortwährende
Umnutzung von Dauerwohnungen in Ferienwohnungen oder in Zweitwohnungen zur
Freizeitnutzung bedingt einen zusätzlichen Bedarf an Wohnraum für die ortsansässige
Bevölkerung und somit eine zusätzliche Flächeninanspruchnahme. Eine städtebauliche
Steuerung ist ohne Planung kaum möglich. Einer Umnutzung von Dauerwohnen in
Ferienwohnen und Zweitwohnungen sollte entgegengewirkt werden; dies ist zumindest in
Tourismusschwerpunkträumen zur Aufrechterhaltung der Dauerwohnfunktion erforderlich

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Der Beschluss hat keine finanziellen Konsequenzen

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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