Beschlussvorlage - BV/10/21/027
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 13 „Zierow Strand“ der Gemeinde Zierow
hier: Abwägungs- und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Zierow
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Vorberatung
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Oct 13, 2021
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Erledigt
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Gemeindevertretung Zierow
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Entscheidung
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Nov 3, 2021
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Sachverhalt
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat in ihrer Sitzung vom 24.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Zierow Strand“ beschlossen.
Das Planungsziel ist die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebaul. und touristische Entwicklung im Bereich des Badestrandes von Zierow.
Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 6 ha und
wird wie folgt begrenzt:
im Norden : durch die Ostseeküste
im Nordosten : durch den Campingplatz
im Südosten : durch die Fläche für die Landwirtschaft
im Süden : durch die Bebauung der Strandstraße
im Westen : durch Grünflächen
Der Bebauungsplan wurde öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen wird als Anlage zum Beschluss genommen
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:
1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 „Zierow Strand“ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.
2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange das Ergebnis mitzuteilen.
3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 ( BGBI. I S. 3634 ), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke ( Baunutzungsverordnung BauNVO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 ( BGBI. I S. 3786 ), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts ( Planzeichenverordnung – PlanzV ) vom 18. Dez. 1990 ( BGBI. I S. 58 ), der Landesbauordnung M-V ( LBauO M- V ) vom 15.10.2015 ( GVOBI. M- V S. 344 ) - einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 13 „Zierow Strand “, bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.
4. Die Begründung wird gebilligt.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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x |
Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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(wie Dokument)
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2,7 MB
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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3
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(wie Dokument)
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690,6 kB
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4
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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5
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(wie Dokument)
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4 MB
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6
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(wie Dokument)
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6,7 MB
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7
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(wie Dokument)
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7,3 MB
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8
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(wie Dokument)
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2,5 MB
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