Beschlussvorlage - SV Klütz/20/-2

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Antragsteller begehrt die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung eines Wohnhauses mit Atelier und separater Holzwerkstatt, im Bereich des Grünstreifens im Geltungsbereich des Bebauungsplan Nr. 15, zu schaffen.

Die sich derzeit in Aufstellung befindende 3. Änderung befasst sich bereits mit der Herstellung einer touristischen Infrastruktur im Strandbereich. An diese soll mit der geplanten „kulturellen Infrastruktur“ angeknüpft werden.

Eine Erschließung des Grundstücks von der Landesstraße L01 ist über Wegerechte möglich.

Eine zusätzliche Bebauung im Bereich des Grünstreifens wurde bisher abgelehnt, da diese nicht der ursprünglichen Absicht des Bebauungsplanes Nr. 15, die Grünfläche zwischen Ferienanlage und Landesstraße zu erhalten, entsprach. Im Bebauungsplan ist diese Grünfläche als Ausgleichsfläche mit der Zweckbestimmung „Extensivgrünland“ M1 festgesetzt.

 

Der Antragsteller wird ggf. auf der Sitzung anwesend sein und das Konzept erläutern.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplan Nr. 15 zur „Aufwertung der kulturellen Infrastruktur in der Wohlenberger Wiek“ grundsätzlich stattzugeben.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

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