Beschlussvorlage - BV/12/21/108-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Sitzung des Hauptausschusses am 07.06.2021 hat Herr M. Steigmann über ein Gespräch im Rahmen der Erstellung des Brandschutzbedarfsplanes mit den Vertretern der Feuerwehr informiert. Dort hatte sich eine weitere Variante für die Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses eröffnet. Demnach könnten bei Unterbringung des Bootes im Hafenbereich über einen Anbau an das jetzige Feuerwehrgerätehauses die Kapazitäten geschaffen werden, um alle erforderlichen Fahrzeuge, Drehleiter usw. unterbringen zu können.

Mehrheitlich hat daraufhin der Hauptausschuss am 07.06.2021 unter TOP 4.2.1 folgenden Beschluss gefasst:

"Das Ing.-Büro Uwe Schultz, als ursprünglicher Planer für das Feuerwehrgerätehaus am Weidenstieg, soll beauftragt werden zu prüfen, unter welchen Voraussetzungen eine Erweiterung des Feuerwehrgerätehauses entsprechend der Vorgaben der Feuerwehr umgesetzt werden kann (Baugrundverhältnisse, B-Plan etc.)". 

Mit Beschlußfassung des Hauptausschusses am 22.07.2021 unter TOP N 11das Ingenieurbüro Uwe Schultz zu beauftragen.

Daraufhin erarbeitete das Büro unter folgender Aufgabenstellung zwei Varianten. Diese wird Herr Schultz im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostsssebad Boltenhagen am 21.09.2021 vorstellen.

 

Aufgabenstellung:
Im Rahmen der Untersuchung soll ermittelt werden, ob die weitere Nutzung, unter Berücksichtigung der neuen erweiterten Raumanforderungen, am Standort Weidenstieg 8 möglich ist. Durch die Feuerwehr wurden, entsprechend den steigenden Anforderungen an den abwehrenden Brandschutz folgende Anforderungen formuliert:

-          1-2 zusätzliche Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge

-          Umkleidemöglichkeiten für 55 Männer, 14 Frauen und 30 Kinder

-          30 PKW Stellplätze

Weitere Anforderungen ergeben sich aus:

-          DIN 14092-1 Feuerwehrgerätehäuser Teil 1, Planungsgrundlagen

-          Verschiedenen ASR

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die im Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Gemeinde Ostsssebad Boltenhagen am 21.09.2021 vorgestellte

1.)  Variante 1

-          ein Stellplatz, Größe 3, 4,5 m * 12,5 m wird neu errichtet

-          34 neue Umkleideplätze für die männlichen Mitglieder der Feuerwehr werden in einem Erweiterungsbau geschaffen, die Umkleidemöglichkeiten, bzw. Ablagen für die Einsatzkleidung im Bereich der vorhandenen Stellplätze bleiben erhalten und werden weiterhin genutzt

-          für die Jugendfeuerwehr werden neue Umkleideräume hergestellt

-          in der Nähe des neuen Umkleideraumes werden zusätzliche Sanitärräume, in Anlehnung an die ASR geschaffen

-          die Zufahrt zu dem neuen Stellplatz für ein DLK 23-12 erfolgt von der Rudolf – Breitscheid – Straße aus

oder

2.) Variante 2

-          es werden drei Stellplätze, Größe 3 (4,5*12,5 m) neu hergestellt, somit wären
nach Realisierung dieser Variante 5 Stellplätze der Größe 3 vorhanden

-          die erforderlichen Umkleideräume und Sanitäranlagen für die männlichen Mitglieder der FFW Boltenhagen werden in der Gebäudeerweiterung von 2014 realisiert, dazu ist es erforderlich, den vorhandenen Fußboden komplett zu entfernen und zu erneuern

-          die Räume für die Jugendfeuerwehr werden in einem neu zu errichtenden Anbau an das bestehende Gebäude hergestellt

-          Die Zufahrt zu den 3 neuen Stellplätzen für die Einsatzfahrzeuge erfolgt von der Rudolf – Breitscheid – Straße aus.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 X 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 X

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 12.12605.09600000.2018/07

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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