Mitteilungsvorlage - MV/12/21/132

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

GV-Beschluss 13/7943 – vom 18.12.2013 TOP 9  - „Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

die Bestandsanlagen Straßenbeleuchtung auf LED-Technik umzurüsten

für die Realisierung der Baumaßnahme soll ein Fördermittelantrag beim Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI M-V) gestellt werden

die Investitionskosten sind in den Haushalt 2014 einzustellen und zur Deckung des Eigenanteils soll ein kfw-Kredit beantragt werden.

Die Kosten für die Umrüstung im gesamten Gemeindegebiet beliefen sich auf 1 Million Euro.

 

Im Januar 2014 wurde der Förderantrag über rd. 1 Million Euro beim LFI M-V eingereicht.

 

Im Haushalt 2015 wurden planmäßig 1 Million EUR eingestellt.

Aufgrund des Haushaltssicherungskonzeptes mussten Kosten reduziert werden.

(GV-Beschluss 14/8445 – vom 27.11.2014 TOP 6 „HH-Sicherungskonzept“ – Reduzierung der Kosten für Straßenbeleuchtung auf LED Technik)

 

Die Umrüstung soll in Etappen/Bauabschnitten erfolgen.

 

Mit Schreiben vom 28.11.2014 teilte das LFI M-V, dass eine neue Förderrichtlinie erlassen wurde. 

 

Mit Schreiben vom 09.12.2014 teilte die Gemeinde dem LFI M-V mit,
-     dass die Gemeinde nach wie vor großes Interesse an der Umrüstung der 
       Straßenbeleuchtung auf LED-Technik hat und

-          dass der bestehende Antrag entsprechend den Anforderungen der neu erlassenen Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen überarbeitet wird.     

 

 

 

 

 

Mit der Mitteilungsvorlage 14/9050 – vom 08.01.2015 TOP 14 „neue Klimaschutzförder-richtlinie MV wurde die Gemeindevertretung  über folgenden Sachverhalt informiert:
Mit der Veröffentlichung im Amtsblatt Mecklenburg-Vorpommern 2014 Nr. 44 vom 10.11.2014 hat das Energieministerium Mecklenburg-Vorpommern eine neue Richtlinie zur Gewährung einer Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten erlassen.
Mit dieser Richtlinie hat das Energieministerium des Landes ein Instrument zur Unterstützung entsprechender Vorhaben in Mecklenburg-Vorpommern geschaffen. Damit erfolgt weiterhin die Ausrichtung der Förderung auf das Ziel zur Reduzierung der Treibhausgasemissionen.
Die neue Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen – KliFöKommRL M-V) ist am 11.11.2014 in Kraft getreten und gilt bis zum 31. Dezember 2023.
Die Höhe der Förderung beträgt in der Regel 50 % der Bruttoinvestitionskosten.
 

Basierend auf der vorgenannten Mitteilungsvorlage wurde folgender Beschluss gefasst:

GV-Beschluss 14/9069 – vom 08.01.2015 TOP 15  - „Einwerbung von Fördermitteln

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

Für das Vorhaben „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung (Umrüstung auf LED-Technik) werden Fördermittel entsprechend der KliFöKommRL M-V beantragt.

Für das Vorhaben „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung (Umrüstung auf LED-Technik) wird beim Ministerium für Inneres und Sport MV eine Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm beantragt.

Der Bürgermeister wird ermächtigt, für das Vorhaben „Energetische Sanierung der Straßenbeleuchtung (Umrüstung auf LED-Technik) ein fachspezifisches Ingenieurbüro für Elektro- und Lichttechnik zu beauftragen.

 

GV-Beschluss 15/9275 – vom 02.03.2015 TOP 10  - „Beauftragung von Ing.-leistungen für LED“

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt:

  • das Ing.büro XX mit den LHP 1 bis 9 der HOAI 2013 zu beauftragen,
  • die leistungsphasenweise Beauftragung erfolgt in Abhängigkeit der Bereitstellung der Fördermittel,
  • die Umrüstung auf LED Technik erfolgt entsprechend der Festlegungen der Abschnittsbildung/Prioritätenliste.

Anmerkung: Es wurde der 1. Bauabschnitt festgelegt.

 

 

B A U A B S C H N I T T 1

 

Am 31.03.2015 ging der für den 1. Bauabschnitt geänderte Klimaschutz-Förderantrag aus Januar 2014 beim LFI M-V ein.

 

Die Klimaschutz-Fördermittel wurden durch Bescheid vom 20.04.2016 ausgereicht.

 

Am 13.08.2015 wurde beim Ministerium für Inneres und Sport MV eine Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm beantragt.

Vergaberatssitzung am 14.10.2015 hat den Antrag positiv votiert.

Kofihilfe-Bescheid wurde am 20.06.2016 erlassen.

 

GV-Beschluss 16/10438 – vom 15.09.2016 TOP 19 -  Festlegung der Leuchtenköpfe im 1. Bauabschnitt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt für die Umrüstung der Beleuchtungsanlagen des 1. Bauabschnittes folgende Leuchtenkopftypen zu verwenden:

Typ 1 Tarnewitzer Chaussee, Rallenweg/Spielplatz  Mastaufsatzleuchte hängend,

         Typ RETRO, Leipziger Leuchten

Typ 3 Mariannenweg, Parkplatz Mariannenweg,  Mastaufsatzleuchte-Pilzleuchte

           Schwarzer Weg     Typ Eva II, Leipziger Leuchten

Typ 5  Strandpromenade, Albin Köbis Siedlung,  Mastaufsatzleuchte, opale Kugel

            Seestraße, Rallenweg, Rabenweg,   Typ Otto, Leipziger Leuchten

   Schwanenweg

Typ 52 Mittelpromenade, Brückenvorplatz    Mastaufsatzleuchte, opale Kugel

          zweiarmig, Typ Otto,

Leipziger Leuchten 

Typ 54 Brückenvorplatz     Mastaufsatzleuchte, opale Kugel

vierarmig, Typ Otto, Leipziger
 Leuchten

 Typ 6 Mittelpromenade, Seestraße    Mastaufsatzleuchte,

         Typ Dieter VI, Leipziger Leuchten

 

 

Zusammenfassung 1. Bauabschnitt

 

         Umrüstung von 420 Lichtpunkten
  

    - Durchführungszeitraum: 20.04.2016 bis 30.06.2017 

 

Finanzierung:

geänderter Klimaschutz FM-Antrag -eingegangen am 31.03.2015
Klimaschutz FM-Bescheid vom 20.04.2016    KLK-15-0050  50 % Zuschuss

Kofihilfe Antrag vom 13.08.2015
Kofihilfe Bescheid vom 20.06.2016  23/2016 132.458,90 EUR

 >> Endabrechnung:  Gesamt-Ausgaben:  307.162,83 EUR
        Klimaschutz FM:  153.581,42 EUR
   Kofihilfe:                132.458,90 EUR 
      Eigenanteil              21.122,51 EUR

 

Haushalt

HH-Stelle  54103.09100000.035  2013 Ansatz:                           0 EUR
    (investiv)   2014 Ansatz:                            0 EUR
         2015 Ansatz:             1.000.000 EUR   
        aber: HH-Sicherungskonzept     
        2016  Ansatz:                 0 EUR
           Übertrag aus 2015:     400.000 EUR
      2017  Ansatz:               0 EUR
             Übertrag aus 2016:               400.000 EUR
         Ausgaben:               307.162,83 EUR
 

In einem ersten Abschnitt wurde die gesamte Beleuchtung (420 Lichtpunkte) von der Tarnewitzer Chaussee an bis zur Seebrücke – also: Tarnewitzer Chaussee, Ostseeallee, Mittelpromenade, Strandpromenade, Mariannenweg, Schwarzer Weg, Albin-Köbis-Siedlung, fast alle Verbindungswege zwischen Ostseeallee–Mittelpromenade– Strandpromenade auf LED-Technik umgerüstet.

Die Umrüstung erfolgte entweder durch den Einsatz eines sogen. Umrüstsatzes (Austausch des Lampeneinsatzes) oder durch die Auswechselung des kompletten Laternen-/Leuchtenkopfes. Der Leuchtenkopf muss immer dann komplett ausgewechselt werden, wenn es für den Laternentyp keine Umrüstsätze gibt.

Das Ostseebad erhielt 50 % der Kosten als Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen. Damit werden Projekte zur Umsetzung des Aktionsplans Klimaschutz gefördert.

Zusätzlich zu der vorgenannten Förderung erhielt die Gemeinde noch eine Kofinanzierungshilfe des Innenministeriums M-V.

 

 

 

 

B A U A B S C H N I T T 2

 

Am 22.02.2018 ging der Förderantrag für den 2. Bauabschnitt beim LFI M-V ein.

 

Die Klimaschutz-Fördermittel wurden durch Bescheid vom 07.12.2018 ausgereicht.

 

Am 25.07.2018 wurde beim Ministerium für Inneres und Sport MV eine Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm beantragt.

Vergaberatssitzung am 23.10.2018   - keine positive Votierung

Es wurde somit keine Kofihilfe bewilligt.

 

Am 29.03.2018 wurden beim Projektträger Jülich (PTJ) Bundesmittel Klimaschutz beantragt.

Der PTJ Bescheid wurde am 12.12.2018 erlassen.

 

GV-Beschluss 16/10438-1 – vom 16.04.2019 TOP 15 – Festlegung der Leuchtenköpfe im 2. Bauabschnitt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt für die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen des 2. Bauabschnittes folgende Leuchtenkopftypen
bzw. Umrüstsätze zu verwenden:
LS 1. Tarnewitzer Straße      Mastaufsatzleuchte hängend,
        Typ RETRO, Leipziger Leuchten

LS 2. Ostseeallee bis Kreisel Weiße Wiek    Mastaufsatzleuchte, Fa. SITECO
          Umrüstsatz, SITECO

LS 3. Ostseeallee bis Kreisel Mecklenburger Allee,  Mastaufsatzleuchte, Fa. SITECO
         An der Weißen Wiek      Umrüstsatz, SITECO

LS 4. Zum Hafen       Mastaufsatzleuchte
           Typ V3457, Vulkan

LS 5. Redewischer Straße, An den Wiesen,   Mastaufsatzleuchte, Pilzleuchte
          Redewisch Ausbau, Häuslerei,    Typ EVA II, Leipziger Leuchten

          Tarnewitzer Straße

LS 6. Dünenweg, Redewischer Straße    Mastaufsatzleuchte, opale Kugel
            Typ Otto V, Leipziger Leuchten

LS 7. Zum Hafen, Am Waldrand, Baltische Allee,   Mastaufsatzleuchte, Fa. Vulkan
         Mecklenburger Allee, Mecklenburger Promenade  Umrüstsatz, Leipziger Leuchten

LS 8. Steiluferring       Mastaufsatzleuchte, Pilzleuchte
           Typ EVA II, Leipziger Leuchten

LS 9. Tarnewitzer Huk, Stadtweg     Mastaufsatzleuchte, Pilzleuchte
            Typ EVA II, Leipziger Leuchten

 

Zusammenfassung 2. Bauabschnitt

 

         Umrüstung von 400 Lichtpunkten
  - Durchführungszeitraum: 07.12.2018 bis 31.12.2019 

 

Finanzierung:

Klimaschutz FM-Antrag - eingegangen am 22.02.2018
Klimaschutz FM-Bescheid vom 07.12.2018    KLK-18-0012  50 % Zuschuss

Kofihilfe Antrag vom 25.07.2018         keine Bewilligung auf Vergaberatssitzung          
                                                                       am 23.10.2018

PTJ Antrag auf Bundesmittel vom 29.03.2018
PTJ Bescheid vom 12.12.2018    45.150 EUR

 

>> Endabrechnung:  Gesamt-Ausgaben:  336.697,97 EUR
        Klimaschutz FM:  163.968,30 EUR
   PTJ:                          45.150,50 EUR 
      Eigenanteil            127.579,17 EUR

 

Haushalt

HH-Stelle  54103.09100000.035  2018 Ansatz:          230.200 EUR
    (investiv)   2019 Ansatz:           300.000 EUR

         (kein Übertrag aus 2018)

 

 HH-Stelle  54103.52338000.035  2019 Ansatz:                    0 EUR
     (Unterhaltung)  Ausgaben:         352.750,77 EUR
          (Verrechnung mit investivem Konto)
 

In dem zweiten Abschnitt wurde die gesamte Beleuchtung in den Ortsteilen Redewisch und Tarnewitz (400 Lichtpunkte) auf LED-Technik umgerüstet.

Wie bereits im ersten Abschnitt erfolgte die Umrüstung entweder durch den Einsatz von Umrüstsätzen oder den Austausch der Leuchtenköpfe.  

Auch für dieses Vorhaben erhielt das Ostseebad eine Förderung in Höhe von 50 % der Kosten als Zuwendung des Landes Mecklenburg-Vorpommern aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Umsetzung von Klimaschutz-Projekten gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen.

Eine Kofinanzierungshilfe des Innenministeriums wurde aufgrund des begrenzt zur Verfügung stehenden Finanzvolumens abgelehnt.

Aber das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützte zusätzlich mit der Nationalen Klimaschutzinitiative dieses Projekt finanziell mit 25 % der Kosten für den reinen Leuchtenkopftausch.

 

 

Mit Stand vom 21.11.2019 teilte das LFI M-V folgende rückwirkende Änderungen mit:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Somit war ab dem 21.11.2019 nur noch eine Förderung in Höhe von 25 % möglich. Diese Veränderung war nicht vorhersehbar.

 

 

 

 

 

B A U A B S C H N I T T 3

 

Am 06.04.2020 ging der Förderantrag für den 3. Bauabschnitt beim LFI M-V ein.

 

Es liegt noch kein Bescheid vor.

 

Am 24.04.2020 wurde beim Ministerium für Inneres und Sport MV eine Finanzhilfe aus dem Kofinanzierungsprogramm beantragt.

Vergaberatssitzung am 30.06.2020   - keine positive Votierung

Es wurde somit keine Kofihilfe bewilligt.

 

Am 14.05.2020 wurden beim Projektträger Jülich (PTJ) Bundesmittel Klimaschutz beantragt.

Der PTJ Bescheid wurde am 20.10.2020 erlassen.

 

GV-Beschluss 16/10438-2 – vom 05.03.2020 – Festlegung der Leuchtenköpfe im 3. Bauabschnitt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt wie folgt:
a)  Die Straßenbeleuchtung in Boltenhagen und im Ortsteil Wichmannsdorf gem. Leuchten-
     buch soll auf moderne LED-Technik umgerüstet werden.
     Die Finanzierung erfolgt unter Inanspruchnahme einer Zuwendung des Landes M-V aus
     Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) zur Umsetzung von
     Klimaschutz-Projekten gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen mit den
     aktuellen gültigen Fördersätzen. 

     Zusätzlich soll eine Zuwendung aus Mitteln der Nationalen Klimaschutzinitiative des
     Bundesumweltministeriums (BMU) eingeworben werden

.    Den nicht durch Fördermittel abgedeckten Teil der Gesamtkosten trägt die Gemeinde
     Ostseebad Boltenhagen.

     Die Mittel sind im Haushalt zur Verfügung zu stellen.

 b) Für die Umrüstung der Straßenbeleuchtungsanlagen des 3. Abschnittes sind folgende
     Leuchtenkopftypen bzw. Umrüstsätze zu verwenden:
    
     Leuchtensystem 1:

     Fritz-Reuter-Weg, Kastanienallee, Ostseering,   Mastaufsatzleuchte hängend,
     Fr.-Engels-Str., Weidenstieg, R.-Breitscheid-Str.,  Typ RETRO, Leipziger Leuchten

     August-Bebel-Str., Klützer-Str.                >> 101 neue Leuchtenköpfe

     Leuchtensystem 2 und 3:
     Dünenweg, Klützer Str., Kreisel       Mastaufsatzleuchte hängend,
        Typ Glocke, Fabrikat SITECO 

                >>  66 Umrüstsätze                

    Leuchtensystem 4:

    Fasanenweg, Ringstr.           Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte,
        Typ EVA II, Leipziger Leuchten

                 >> 13 neue Leuchtenköpfe

    Leuchtensystem 5:
    Weidenstieg, Ringstr./Schule, Wichmannsdorfert Str.,  Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte,
    Klützer Str./Schule              Typ EVA II, Leipziger Leuchten  
          >> 38 neue Leuchtenköpfe

    Leuchtensystem 6:

    Parkplatz Weidenstieg                 Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte
                   Typ EVA II, Leipziger Leuchten

             >> 44 neue Leuchtenköpfe

   Leuchtensystem 7:

   Ringstr.               Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte,
          Typ EVA II, Leipziger Leuchten
                      >> 4 neue Leuchtenköpfe
 

 

 

Leuchtensystem 8:

Mühlenblick, Fritz-Reuter-Weg, Neuer Weg,     Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte
Am Urlauberdorf         Typ EVA II, Leipziger Leuchten 

              >> 35 neue Leuchtenköpfe  

Leuchtensystem 9:

Fritz-Reuter-Weg, Sanddornweg, Rosenweg,    Mastaufsatzleuchte Pilzleuchte
Schwalbenweg            Typ EVA II, Leipziger Leuchten

                   >> 21 neue Leuchtenköpfe

Leuchtensystem 10:

Klützer Str./Kita, Am Urlauberdorf       Mastaufsatzleuchte, Fa. VULKAN  

              >> 6 Umrüstsätze

Leuchtensystem 11:

Kurverwaltung              Mastaufsatzleuchte, opale Kugel  

         Typ OTTO V, Leipziger Leuchten

                                                                                          >> 6 neue Leuchtenköpfe

Leuchtensystem 12:

Kurverwaltung , Am Park          Mastaufsatzleuchte, opale Kugel                                                                                                                  Typ OTTO V, Leipziger Leuchten  

                                                                                       >> 12 neue Leuchtenköpfe

 

Zusammenfassung 3. Bauabschnitt

 

         Umrüstung von 346 Lichtpunkten
  

    - Durchführungszeitraum: ___________________ 

 

Finanzierung:

Klimaschutz FM-Antrag - eingegangen am 06.04.2020
noch KEIN Bescheid         KLK-20-0019  25 % Zuschuss  

Kofihilfe Antrag vom 24.04.2020        keine Bewilligung auf Vergaberatssitzung
      am 30.06.2020

PTJ Antrag auf Bundesmittel vom 14.05.2020
PTJ Bescheid vom 20.10.2020    43.303,00 EUR

 

>>potentielle  Endabrechnung:  Gesamt-Ausgaben:  343.874,00 EUR
          Klimaschutz FM:    85.968,50 EUR
     PTJ:                          43.303,00 EUR 
         Eigenanteil            214.602,50 EUR

 

Haushalt

HH-Stelle  54103.52338000.035  2020 Ansatz:             350.000            EUR
             Ausgaben:     12.718,18        EUR 
                    2021 Ansatz:    350.000             EUR                                                                                                                   

Nun soll in einem dritten und letzten Abschnitt die restliche Straßenbeleuchtung umgerüstet werden. Zum überwiegenden Teil betrifft es die Beleuchtung in Boltenhagen und im Ortsteil Wichmannsdorf. Insgesamt sollen 346 Lichtpunkte auf moderne LED-Technik umgerüstet werden.

Auch in diesem Abschnitt soll die Umrüstung entweder durch den Einsatz von Umrüstsätzen oder den Austausch der Leuchtenköpfe erfolgen.  

Zur Finanzierung sollen gem. Beschluss aus 2013 Fördermittel eingeworben werden.

Infrage kommt nach wie vor eine Zuwendung gemäß der Klimaschutz-Förderrichtlinie-Kommunen, allerdings ist jetzt nur noch eine verminderte Förderung möglich.

Die Fördersätze wurden mit Stand 21.11.2019 angepasst. Für Anträge auf Gewährung einer Zuwendung für LED-Straßenbeleuchtung mit Antragseingang ab dem 21.11.2019 beträgt die Förderung nur noch 25 %.

Aber das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützt unverändert zusätzlich mit der Nationalen Klimaschutzinitiative Projekte finanziell mit 25 % der Kosten für den reinen Leuchtenkopftausch.

 

Der dritte Abschnitt ist mit Gesamtkosten brutto in Höhe von 343.874,00 EUR veranschlagt,

wobei sich diese unterteilen in:

Baukosten  Leuchtenkopftausch  216.515,00 EUR

Baukosten Umrüstsätze         33.309,00 EUR

Netzarbeiten            40.500,00 EUR

Planungskosten          53.550,00 EUR

 

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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