Beschlussvorlage - BV/01/21/066

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Der Amtsausschuss hat um die Vorlage der Kosten für eine Trauung an einem so genannten Außenstandort gebeten, um den Aufwand für eine Hochzeit an diesen Standorten bewerten zu können.

 

In Ermangelung einer Kosten- und Leistungsrechnung wurde auf die Werte der gutachterliche ermittelten Kosten eines Arbeitsplatzes der kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zurückgegriffen.

 

Die Personalkosten werden laufend fortgeschrieben und basieren somit auf den derzeit aktuellen Tabellenwerten des Tarifvertrages des öffentlichen Dienstes und den Besoldungstabellen für Beamte.

 

Die Kosten eines Arbeitsplatzes setzen sich wie folgt zusammen:

Personalkosten einschließlich Versorgungsaufwände und Sozialleistungen

Sachkosten, zusammengesetzt aus Raumkosten, Geschäftsbedarf, Telekommunikationskosten sowie IT-Kosten.

Gemeinkosten, also Kosten der Verwaltungsleitung, zentraler Dienste und so genannter Overheadkosten.

 

Personalkosten sind bei Beamten hinsichtlich der Dienstaltersstufe und bei Tarifbeschäftigten wegen der Leistungsstufe und der jeweiligen persönlichen und familiären Verhältnisse individuell unterschiedlich. Es ist daher einfacher und zu empfehlen, Durchschnittswerte als Kalkulationsgrundlage anzusetzen.

 

Bei der Ermittlung der Sachkosten ist ebenfalls zu empfehlen, eine Pauschale anzusetzen, die sich aus Daten einer Mitgliedsbefragung und Werten aus der Vergleichsarbeit der KGSt herleiten lässt. Ermittelt wurden hier 9.700 € Kosten per anno.

 

Die Gemeinkosten setzen sich aus Verwaltungs-Overhead und den amtsinternen Gemeinkosten zusammen. Die Empfehlung der KGSt lautet, 10 % auf die jeweiligen Bruttopersonalkosten des Arbeitsplatzes für den Verwaltungs-Overhead hinzu zu rechnen. Für die amtsinternen Gemeinkosten wird empfohlen, ebenfalls 10 % pauschal zu kalkulieren. Somit sind als Gemeinkostenzuschlag 20 % der Personalkosten einzusetzen.

 

Als durchschnittliche Jahresarbeitszeit ist bei einer 40 Stundenwoche in der allgemeinen Verwaltung ein Volumen von 1.631 Stunden zu Grunde zu legen.

 

Für eine Trauung ist ein Zeitaufwand zwischen 5 Stunden (inländische Beteiligte, Trauung im Amtsgebäude/Literaturhaus) und 10 Stunden (ausländische Beteiligte/Außenstandort) zugrunde zu legen.

 

Die Personalkosten für Standesbeamte in der Größenordnung des Standesamtes Klütz belaufen sich im Jahr einschließlich Sozialabgaben und Steuern auf brutto 70.000 €.

 

Für ein für die Durchführung der Trauungen notwendiges zusätzliches Fahrzeug werden 5.000 € Leasingrate/anno eingeplant.

 

Für die Durchführung einer Eheschließung an den Außenstandorten sind nach internen Angaben und Berechnungen durchschnittlich 3,5 Stunden anzusetzen. Dazu kommen die jeweiligen Vor- und Nachbereitungen, so dass im Mittel von 7,5 Stunden auszugehen ist.

 

Im Jahr 2020 wurden an folgenden Standorten 146  Trauungen durchgeführt: Bothmer, Schwansee, Parin, Tarnewitz, Redewisch und im Literaturhaus. Lediglich 25 Ehen wurden mit Bürgern aus dem Amtsbezirk geschlossen, was bedeutet, dass rechnerisch die restlichen 121 als touristisch motiviert einzustufen sind.

 

Bei Zugrundelegung dieser Daten ergeben sich folgende Kosten für die Außenstandorte.

 

Kosten AP

Std-/anno

Trauung/anno

Std/Trauung

AZ 146 Tr

Anteil VZÄ

Kosten Trauungen gesamt

93700

1631

146

7,5

1095

0,7

454 €

 

 

Standesämter sind grundsätzlich personell und sachlich so auszustatten, dass Trauungen der Paare aus dem Wohnbereich des Standeamtsbezirkes sicherzustellen sind. Die Aspekte der sogenannten touristischen Eheschließungen sind als freiwillige Leistung entsprechend zu planen und zu veranschlagen. Um hierfür die Voraussetzungen zu schaffen, wird den Gemeinden vorgeschlagen, eine Mindestanzahl an jährlichen Trauungen zu nennen, um auf dieser Basis den Personalbedarf zu ermitteln.

 

Kosten pro Trauung an Außenstandorten

 

Kosten/Std

Zeit/Trauung

Aufwand pro Trauung u Std

 

 

 

€ 60,52

7,5

€ 453,86

 

Die Finanzierung der Leistungen sind gemäß § 146, Abs. 1 Kommunalverfassung MV nach dem Verhältnis des Nutzens auf die beteiligten Gemeinden umzulegen. 

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Beschlussvorschlag

 Der Amtsausschuss des Amtes bestätigt die Kostenkalkulation für die Kosten pro Trauung an einem Außenstandort.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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