Beschlussvorlage - BV/01/21/058

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat das Amt Klützer Winkel mit Anschreiben vom 12.5.2021 eingegangen am 21.5.2021 aufgefordert, bis zum 23.7.2021 eine Stellungnahme zum beantragten Amtswechsel der Gemeinde Zierow abzugeben. Der Amtsausschuss hatte sich dahingehend verständigt, dass die finale Stellungnahme erarbeitet wird, wenn die Beschlussfassungen in den amtsangehörigen Gemeinden zum gewünschten Amtswechsel der Gemeinde Zierow vorliegen.

Die Gemeindevertretungen haben mittlerweile getagt und die entsprechende Beschlüsse gefasst.

Im Amtsausschuss muss als weiterer Schritt die Stellungnahme des Amtes erarbeitet werden.

Als Anlage sind für die Vorbereitung folgende Unterlagen beigefügt:

1. Aufforderung zur Abgabe einer Stellungnahme mit Antrag der Gemeinde Zierow

2. Beschlüsse und Stellungnahmen der Gemeinden

3. Betrachtung zu den finanziellen Auswirkungen für das Amt Klützer Winkel

4. ausformulierte Stellungnahme der Gemeinde Hohenkirchen (eingefügt am 21.7.2021)

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Beschlussvorschlag

 Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel......

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 siehe Anlage 3 je nach Beschlussfassung

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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