Beschlussvorlage - BV/05/21/045

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seitens des Bürgermeisters wird vorgeschlagen, das Areal der Kleingärten in Hohenkirchen in einen Mehrgenerationengarten umzuwandeln.

 

Im Nordwesten grenzt Wohnbebauung an die Fläche an, im Norden das Grundstück der DRK-Kindertagesstätte. Mit Umsetzung des B-Plans Nr. 29 wird die Fläche im Osten und Süden ebenfalls durch Wohnbebauung eingefasst werden.

Ziel des Mehrgenerationengartens ist es, die so eingefasste Fläche zu einem zentralen Begegnungs- und Erholungsort zu entwickeln, der gleichzeitig Lebensraum für Insekten ist bzw. bleibt und das Umweltbewusstsein der Anwohner stärkt. Neben funktionalen Gärten soll auch Raum zur Begegnung für verschiedene Anwohnergruppen geschaffen werden.

In einem ersten Schritt wäre die Fläche  von Schutt, Unrat und verfallenen Schuppen zu beräumen. Anschließend soll der Gehölzbestand ausgedünnt werden, um eine Mischung aus schattigen, waldähnlichen Bereichen und sonnigen, offenen Flächen zu erhalten und Begegnungsorte wie auch Sicht- und Wegebeziehungen zu schaffen. Der alte Baumbestand soll so weit wie möglich erhalten bleiben.

Im nächsten Schritt werden die Wege und Gärten, soweit noch nicht vorhanden, angelegt und anschließend Saat und Pflanzgut ausgebracht. Dabei sollen im öffentlichen Bereich möglichst mehrjährige Blühpflanzen gepflanzt werden.

 

Die Nutzung soll gemischt und halböffentlich sein:

- Gärten für verschiedene Nutzungen (Imkerei, Hühnerhaltung, Ponnyhaltung, Stauden/ Rododendren, Bauerngarten u.a)

- Garten zur Nutzung durch Kinder der Kita

- Blühwiese, Blühflächen

- Liegewiese

 

Die Gärten sollen in die Wegeachsen integriert, aber nicht aneinandergereiht angelegt sein, sondern durch öffentliche Freiflächen verbunden. Durch die Beteiligung der Kita und der geplanten Ansiedlung von altersgerechtem Wohnen soll der Gartenbereich zu einem Ort entwickelt werden, an dem die Generationen zusammenfinden und möglichst zusammen bei der Bewirtschaftung aktiv werden. Die Kita könnte einen Teil des Gartens auch mit Kleintieren für sich mit Unterstützung der Großelterngeneration bewirtschaften.

 

Die Planung könnnte in Zusammenarbeit mit der Hochschule Wismar erfolgen.

 

Grundsätzlich kann das Vorhaben durch LEADER gefördert werden. Die Antragstellung muss bis 30.06. erfolgen, um Fördermittel im Folgejahr zu erhalten. Es ist ein Grundsatzbeschluss notwendig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, das Anlegen eines Mehrgenerationengartens in Hohenkirchen. Es sollen Fördermittel beantragt werden.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Geschätzte Kosten:

 

Abriss und Entsorgung. 10.000,00 €

Anlegen zusätzlicher Wege: 10.000,00 €

Saat- und Pflanzgut: 6000,00 €

 

Es müssten Haushaltsmittel für 2021 eingestellt werden.

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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