Beschlussvorlage - BV/12/21/091

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 26. Mai 2021 stellte der Zirkus Frank den Antrag in der Zeit vom 29. Juni 2021 bis 28. August 2021, 10 Werbeplakate in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen, 5 Plakate im Ortsteil Tarnewitz, 5 Plakate im Ortsteil Redewisch und 5 Plakate im Ortsteil Wichmannsdorf zu errichten.
Im Antragsschreiben vom 26. Mai 2021 wird vom Zirkus Frank darum gebeten, die Aufstellung der Plakate aufgrund der aktuellen Corona-Situation gebührenfrei vornehmen zu können.
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Auf der Grundlage des § 5 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Sondernutzungssatzung) vom 14. Juli 2016 ist die Errichtung von Werbeplakaten gebührenpflichtig.
 
Weiterhin kann gemäß § 8 Abs. 4 der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wege und Plätzen in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen (Sondernutzungssatzung) vom 14. Juli 2016 auf Antrag des Gebührenschuldners die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen eine ermäßigte Gebühr festsetzen oder von der Festsetzung ganz absehen, wenn eine Gebührenermäßigung aus Billigkeitsgründen, insbesondere zur Vermeidung sozialer Härten, angebracht erscheint. Das Gleiche gilt bei Sondernutzungen, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen.
 
Bei Anwendung der Sondernutzungssatzung würde eine Gebühr von 1.515,00 Euro (inklusive Verwaltungsgebühr) zu entrichten sein (Berechnungsgrundlage: Dauer: 60 Tage, bei 25 Werbeschildern je 1 Euro pro Tag).

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beschließt, die Sondernutzungsgebühr von 1515,00 Euro für die Errichtung von 25 Webeschildern vom Zirkus Frank in der Zeit vom 29. Juni 2021 bis 28. August 2021 in der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zu erlassen.
 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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