Beschlussvorlage - BV/04/21/048

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst hat am 10.03.2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 27 „Ehemalige KiTa“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beschlossen. Mit dem Bebauungsplan Nr. 27 beabsichtigt die Gemeinde Kalkhorst auf der Fläche einer ehemaligen Kindertagesstätte neuen Wohnraum für altersgerechtes Wohnen und sonstige Wohnformen zu erschließen.

 

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 27 lag in der Zeit vom 02.11.2020 bis zum 05.12.2020 öffentlich im Bauamt des Amtes Klützer Winkel aus. Zeitgleich wurden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Nachbargemeinden beteiligt.

 

Nach Prüfung der eingegangenen Stellungnahmen zum Entwurf hat sich die Gemeinde dazu entschlossen, eine schalltechnische Untersuchung sowie ein Entwässerungskonzept in Auftrag zu geben. Im Ergebnis der Gutachten kam es zu keinen wesentlichen inhaltlichen Änderungen der Planung, die eine erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erfordert hätten. Aufgrund eines Hinweises eines Versorgungsträgers wird der im Plangebiet befindliche Leitungsbestand nachrichtlich übernommen und deren Betrieb gesichert. Weiterhin wurde aufgrund des Entwässerungskonzeptes die Entwässerung des Plangebietes konkretisiert. Die Regenwasserableitung erfolgt über den im Plangebiet liegenden Teich in die in der Straße der Jugend liegende Vorflut. Abgesehen von einigen radaktionellen Anpassungen gab es keine wesentlichen Änderungen.

 

Die eingegangenen Stellungnahmen wurden gemäß § 1 Abs. 7 BauGB in die Abwägung eingestellt und gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen. Nach Durchführung der Abwägung liegen nun die planungsrechtlichen Voraussetzungen vor, um den Bebauungsplan Nr. 27 als Satzung zu beschließen.

 

Der Bürgermeister wird gebeten den Bebauungsplan Nr. 27 ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

 

 

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Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeinde hat die während der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen mit folgendem Ergebnis geprüft:

Siehe Anlage. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange, die Stellungnahmen vorgebracht haben, das Abwägungsergebnis mitzuteilen.
  2. Die Gemeindevertretung beschließt den Bebauungsplan Nr. 27, bestehend aus dem Teil A Planzeichnung, dem Teil B Text und den örtlichen Bauvorschriften gemäß § 10 BauGB i. V. m. § 13a BauGB als Satzung.
  3. Die Begründung wird gebilligt.
  4. Der Bürgermeister wird beauftragt, die Satzung über den Bebauungsplan Nr. 27 ortsüblich bekanntzumachen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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