Beschlussvorlage - BV/03/21/030

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die SPD Fraktion Damshagen hat mit Schreiben vom 24.03.2021 (Anlage) auf Grundlage des § 32 Absatz 2 Satz 10 in Verbindung mit Satz 12 Kommunalverfassung M-V die Neubesetzung des Bauausschusses der Gemeinde Damshagen beantragt, nachdem der Gemeindevertreter, Herr Willi Heidmann, mit Schreiben vom 24.03.2021 (Anlage) seine Mitgliedschaft im Bauausschuss der Gemeinde Damshagen niedergelegt hat.

 

Die Besetzung des Ausschusses erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl nach dem Haré-Niemeyer-Verfahren.

 

Nach § 6 Abs. 1 und 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Damshagen ist ein Bauausschuss zu bilden, der aus 5 Gemeindevertretern und 4 sachkundigen Einwohnern besteht.

 

Nach § 32 Absatz 2 Satz 1 Kommunalverfassung kann sich die Gemeindevertretung auf eine einvernehmliche Besetzung der Wahlstellen verständigen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen wählt folgende Mitglieder in den Bauausschuss der Gemeinde Damshagen:

 

Gemeindevertreter:    sachkundige Einwohner:

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

X

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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