Beschlussvorlage - BV/05/21/041

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat in der Sitzung am 07.09.2020 beschlossen,

den Bebauungsplan Nr. 44 mit der Gebietsbezeichnung "Schulcampus " aufzustellen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Schulcampus“ einschließlich der Begründung

wurde von der Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen in der Sitzung am 19.04.2021

gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 befindet sich am Ploggenseering. Begrenzt

wird er im Norden durch die B 105, südlich durch die Wismarsche Straße, im Westen sowie

im Osten befindet sich vorhandene Wohnbebauung. Der Plangeltungsbereich besitzt eine

Flächengröße von ca. 3,0 ha.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Schulcampus“ sollen die

planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des aus der Machbarkeitsstudie

entwickelten Entwicklungskonzeptes für den Bildungsstandort Grevesmühlen geschaffen

werden. Es ist vorgesehen, den Bereich des geplanten Schulcampus als

Gemeinbedarfsfläche festzusetzen und alle Festsetzungen zu treffen, die für die Errichtung

der Neubauten, die Sanierung und den Umbau vorhandener Schulgebäude sowie der

Neuordnung der Schulbeförderung sowie der Bring-, Hol- und Parkmöglichkeiten und die

Neugestaltung der Außen- und Freianlagen erforderlich sind. Auch der Standort der

Kindertagesstätte am Ploggenseering soll planungsrechtlich gesichert werden.

Da es sich bei dem Planvorhaben um eine Innenentwicklung gemäß

§ 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt, wendet die Stadt Grevesmühlen das beschleunigte

Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 13 BauGB an. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

Der Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen empfiehlt dem Bürgermeister, den Bebauungsplan Nr. 44 mit der Gebietsbezeichnung "Schulcampus " der Stadt Grevesmühlen weder Anregungen noch Bedenken zu äußern.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...