Beschlussvorlage - BV/05/21/041
Grunddaten
- Betreff:
-
Stadt Grevesmühlen - Bebauungsplan Nr. 44 „Schulcampus“
hier: Stellungnahme Nachbargemeinde Beteiligungsverfahren nach § 4 Abs. 2 BauGB Benachrichtigung vom Verfahren gem. § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentliche Auslegung)
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Bauwesen
- Bearbeiter:
- Katrin Jäger-Bentin
- Verfasser/Antragsteller:
- Maria Schultz
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bauausschuss der Gemeinde Hohenkirchen
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Vorberatung
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09.06.2021
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen hat in der Sitzung am 07.09.2020 beschlossen,
den Bebauungsplan Nr. 44 mit der Gebietsbezeichnung "Schulcampus " aufzustellen.
Der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 44 „Schulcampus“ einschließlich der Begründung
wurde von der Stadtvertretung der Stadt Grevesmühlen in der Sitzung am 19.04.2021
gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 44 befindet sich am Ploggenseering. Begrenzt
wird er im Norden durch die B 105, südlich durch die Wismarsche Straße, im Westen sowie
im Osten befindet sich vorhandene Wohnbebauung. Der Plangeltungsbereich besitzt eine
Flächengröße von ca. 3,0 ha.
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 44 „Schulcampus“ sollen die
planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Umsetzung des aus der Machbarkeitsstudie
entwickelten Entwicklungskonzeptes für den Bildungsstandort Grevesmühlen geschaffen
werden. Es ist vorgesehen, den Bereich des geplanten Schulcampus als
Gemeinbedarfsfläche festzusetzen und alle Festsetzungen zu treffen, die für die Errichtung
der Neubauten, die Sanierung und den Umbau vorhandener Schulgebäude sowie der
Neuordnung der Schulbeförderung sowie der Bring-, Hol- und Parkmöglichkeiten und die
Neugestaltung der Außen- und Freianlagen erforderlich sind. Auch der Standort der
Kindertagesstätte am Ploggenseering soll planungsrechtlich gesichert werden.
Da es sich bei dem Planvorhaben um eine Innenentwicklung gemäß
§ 13a Abs. 1 Nr. 1 BauGB handelt, wendet die Stadt Grevesmühlen das beschleunigte
Verfahren nach § 13 a i.V.m. § 13 BauGB an. Von einer Umweltprüfung wird abgesehen.
Finanz. Auswirkung
Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung) |
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Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden. |
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durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: |
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durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto: |
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über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen |
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unvorhergesehen und |
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unabweisbar und |
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Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):
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Deckung gesichert durch |
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Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto: |
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Keine finanziellen Auswirkungen. |
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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