Mitteilungsvorlage - MV/02/21/043

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Eltern, deren Kinder den Hort „Neptun Kinnings“ in Boltenhagen besuchen sind an den Ausschuss für Soziales- und Kultur der Stadt Klütz herangetreten, da sie die Erhöhung der Betreuungskosten währende der Ferienzeit in der Höhe ungerechtfertigt finden.

 

Seit dem 01. Januar 2020 besteht in Mecklenburg-Vorpommern aufgrund der Novellierung des KiföG eine Beitragsfreiheit in allen Förderarten - in Krippe, Kindergarten, Hort und Kindertagespflege.

 

Der Betreuungsumfang für Hortkinder umfasst für einen Ganztagsplatz 6 Stunden und für einen Teilzeitplatz 3 Stunden. Sollten Kinder darüber hinaus betreut werden, fallen pro angefangene Stunde Betreuungskosten für bis zu 10 Kinder in Höhe von 10,00 € und ab 11 Kinder in Höhe von 7,50 € an. Die Erhöhung wurde in der Elternsatzung geregelt, die zum 01. Januar 2020 in Kraft trat. Dies wurde den Eltern per Mail am 11. September 2020 mitgeteilt.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

x 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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