Beschlussvorlage - BV/03/21/023

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Der Antragsteller beabsichtigt das Flurstück 45, Flur 1, Gemarkung Rolofshagen zu erwerben um eine Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf dem ca. 3400 m² großen Grundstück zu errichten.  Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen, für die Errichtung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf der gesamten Grundstücksfläche, wird ggf. die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich. Der Antrag des Vorhabenträgers befindet sich in der Anlage. Grundsätzlich hat die Gemeinde darüber zu befinden, ob dem Vorhaben zugestimmt und zur Realisierung der Photovoltaik-Freiflächenanlagen ein Bebauungsplan aufgestellt werden kann. Bei Zustimmung sind die für die Bauleitplanung anfallenden Kosten in einen städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde und dem Vorhabenträger abzusichern.   

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt dem Antrag zur Errichtung  einer Photovoltaik-Freiflächenanlagen und der damit verbundenen Aufstellung eines Bebauungsplanes in der Ortslage Rolofshagen zur Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage auf dem Flurstück 45, Flur 1 in der Gemarkung Rolofshagen grundsätzlich zuzustimmen.

Die Sicherung der anfallenden Kosten für die Bauleitplanung erfolgt über den Abschluss eines städtebaulichen Vertrages zwischen dem Vorhabenträger und der Gemeinde. 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen – u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

x 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

 

Loading...