Beschlussvorlage - BV/02/21/035

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 In 2017 hat die Stadt Klütz einen Antrag auf Gewährung einer Finanzhilfe aus dem Städtebauförderungsprogramm 2018 „Zukunft Stadtgrün“ für die städtebauliche Gesamtmaßnahme „Klütz – Bothmer“ gestellt.

Das Antragsvolumen belief sich auf 60.000 EUR. Bei der Ausarbeitung des Antrages war die LGE (als Sanierungsträger) maßgeblich beteiligt.

Mit der Gesamtmaßnahme beabsichtigte die Stadt die stadträumliche Grün- und Wegeverbindung zwischen der historischen Altstadt und dem denkmalgeschützten Schloss- und Gartenkomplex Bothmer herzustellen bzw. neu zu gestalten.
Weiter war ein Ziel, die größte Barockanlage M-V´s ihrer kulturellen Bedeutung gemäß landschaftsräumlich einzubetten und den Freibereich des Schlosses stärker herauszustellen.

Auf ein Ideenkonzept aus dem Jahr 2014 aufbauend, hat die Stadt Klütz erste Planungsansätze für eine Rahmenplanerweiterung auf Grundlage des Rahmenplans Innenstadt aus dem Jahr 1992 für den Bereich Klütz – Bothmer erarbeitet.

Kostenbestandteil dieses Antrages waren zunächst Kosten der Vorbereitung der Gesamtmaßnahme. In einem Folgeantrag sollten dann Mittel für konkrete Einzelmaßnahmen eingeworben werden.

Im September 2018 erfolgte seitens des Energieministeriums die Mitteilung, dass das Vorhaben nicht für eine Förderung aus dem Städtebauförderprogramm 2018 „Zukunft Stadtgrün“ vorgesehen ist.

Das Ministerium konstatierte, dass es im Hinblick auf die nötige Verlagerung des Sportplatzes und die gegebenefalls weitere Planung des Landes zur Arrondierung des Schlossgartens weiteren Erläuterungs- und Abstimmungsbedarf gibt.

Für 2019 sind aus diesem Programm keine Mittel beantragt worden, da zum Zeitpunkt der Antragstellung (15.01.2019) keine belastbare Aussage zur Verlagerung des Sportplatzes getroffen werden konnte. Eine Landesplanung zur Arrondierung des Schlossgartens lag dementsprechend auch nicht vor.

 

Das Städtebauförderungsprogramm „Zukunft Stadtgrün“ ist Ende 2019 ausgelaufen.

Dafür gibt es ab 2020 drei neue Städtebauförderungsprogramme.

  • „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orte und Stadtkerne“
  • „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“
  • „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“.

Welches Förderprogramm für die Gesamtmaßnahme „Klütz – Bothmer“ in Frage kommt, muss im Detail mit dem Energieministerium abgestimmt werden.

Der WTU-Ausschuss hat sich mit der Angelegenheit auf seiner Sitzung am 20.04.2021 befasst und einstimmi8g folgende Beschlussempfehlung gegeben:

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt, dass sich mit der Thematik „Städtebauförderung“ weiter beschäftigt wird.

Die Verwaltung soll erarbeiten, welche Inhalte zu welchen Bedingungen die Programme
 1) „Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Orte und Stadtkerne“
            2) „Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten“
            3) „Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten“
bieten.

Der WTU-Ausschuss wird sich dann damit beschäftigen, welchen Nutzen bzw. welche Möglichkeiten diese Programme für die Staadtentwicklung eröffnen.
 

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Finanz. Auswirkung

 Keine Berücksichtigung im Haushalt

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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