Beschlussvorlage - GV Ziero/19/-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat in der Sitzung vom 26.02.2020 den Beschluss gefasst, über einen externen Dienstleister - Projekt-R2 aus Berlin - die Planungsleistungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Zierow europaweit auszuschreiben.

 

Zur Findung eines Planungsbüros müssen die Vorgaben der Vergabeverordnung (VgV) eingehalten werden, da die Leistung für den Neubau in der vorgesehenen Größe oberhalb der EU-Wertgrenze (214.000,00 € netto) liegen.

 

Nach Veröffentlichung des VgV-Verfahrens wurden die Planungsbüros europaweit aufgefordert ihr Interesse an der vorgesehenen Planungsleistung zu beantragen.

Die Veröffentlichung beinhaltete eine detaillierte Aufgabenbeschreibung mit der Bitte die Angebotsunterlagen bis zum 04.01.2021 an das externe Dienstleistungsbüro R2 zu übersenden.

 

Es sind 2 geeignete Angebote eingegangen die formal und inhaltlich von R2 geprüft und ausgewertet wurden.

 

1. Baukonzept Neubrandenburg GmbH (gut strukturierte und informative Teilnahmeunterlagen)

 

2. BauTec Bauplanung und Beratung GmbH (sehr umfangreiche Teilnahmeunterlagen)

 

In der zweiten Phase der Vergabe fanden am 26.03.2021 Bietergespräche zur Darstellung der Vorgehens- und Organisationskonzepte statt. Die Bewertung erfolgte über eine Wertungsmatrix.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot sowie der besten Darstellung des Vorgehens- und Organisationskonzeptes das Planungsbüro Baukonzept Neubrandenburg GmbH,  Gerstenstraße 9 aus 17034 Neubrandenburg ist.

 

Es wird demzufolge vorgeschlagen, das Planungsbüro Baukonzept Neubrandenburg GmbH,  Gerstenstraße 9 aus 17034 Neubrandenburg den Planungsauftrag als Generalplaner zu erteilen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die Planungsleistung für den Neubau  des Feuerwehrgerätehauses in Zierow an das Planungsbüro Baukonzept Neubrandenburg GmbH aus Neubrandenburg zu vergeben. Die Auftragsvergabe erfolgt phasenweise je nach Bereitstellung von Haushalts- und ggf. Fördermitteln.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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