Beschlussvorlage - BV/05/21/029

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

 

Die Gemeinde Hohenkirchen führt das Aufstellungsverfahren des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenkirchen als Zusammenführung der Teilflächennutzungspläne für die ehemaligen Gemeinden Gramkow und Groß Walmstorf. Jede der ehemaligen Gemeinden verfügt über einen Flächennutzungsplan für das ehemalige Gemeindegebiet. Es handelt sich nunmehr somit um Teilflächennutzungspläne, die jeweils für die ehemaligen Gemeindegebiete gelten – der Teilflächennutzungsplan für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Groß Walmstorf und der Teilflächennutzungsplan für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Gramkow. Die Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenkirchen hat die Darstellungen der bereits wirksamen Flächennutzungspläne zusammengeführt und aktualisiert. Die Gemeinde Hohenkirchen hat für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenkirchen die städtebauliche Entwicklung (inklusive der naturräumlichen Entwicklung) gesamtheitlich betrachtet und die Zielstellungen aktualisiert; die Darstellungen des Flächennutzungsplanes wurden angepasst. Mit dem Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenkirchen wurde nunmehr die gesamtheitliche Grundlage für die städtebauliche Entwicklung innerhalb des Gemeindegebietes unter Berücksichtigung der aktuellen Anforderungen geschaffen.

 

Die Aufstellung des Flächennutzungsplanes erfolgt in einem zweistufigen Regelverfahren nach den Vorgaben des Baugesetzbuches.

 

Die Gemeinde Hohenkirchen hat die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB mit dem Entwurf des Flächennutzungsplanes für das gesamte Gemeindegebiet als Zusammenführung der Teilflächennutzungspläne für die ehemaligen Gemeinden Gramkow und Groß Walmstorf durchgeführt. Die Planunterlagen einschließlich Begründung mit integriertem Umweltbericht und den bereits vorliegenden umweltrelevanten Stellungnahmen dazu lagen in der Zeit vom 30. Juli 2020 bis einschließlich 09. September 2020 im Amt Klützer Winkel sowie ergänzend auf der Homepage des Amtes Klützer Winkel im Internet öffentlich aus. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 10. August 2020 beteiligt. Die Abstimmung mit den Nachbargemeinden ist erfolgt. Die Stellungnahmen liegen vor.

 

Die Einarbeitung der Abwägungsergebnisse führt nicht zu einer erneuten Auslegung der Planunterlagen.

 

Um das Aufstellungsverfahren abzuschließen, wird der abschließende Beschluss von der Gemeindevertretung gefasst.

Der Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet der Gemeinde Hohenkirchen ist nach Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung dem Landkreis Nordwestmecklenburg zur Genehmigung vorzulegen. Er wird nach erteilter Genehmigung mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung rechtswirksam.

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt den vorliegenden Flächennutzungsplan der Gemeinde Hohenkirchen als Zusammenführung der Teilflächennutzungspläne für die ehemaligen Gemeinden Gramkow und Groß Walmstorf für das gesamte Gemeindegebiet.

 

  1. Die Begründung mit integriertem Umweltbericht wird gebilligt.

 

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landkreis Nordwestmecklenburg den Flächennutzugsplan zur Genehmigung vorzulegen und alsdann die Erteilung der Genehmigung gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen. In der Bekanntmachung ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung während der Sprechzeiten eingesehen und über den Inhalt des Planes Auskunft verlangt werden kann. Zusätzlich ist in der Bekanntmachung anzugeben, dass der wirksame Bauleitplan und die zusammenfassende Erklärung ergänzend ins Internet eingestellt sind.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...