Beschlussvorlage - BV/01/21/026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen hat unter Bezugnahme auf § 127 (6) der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern mit Beschluss vom 11.02.2021 gegen den Beschluss des Amtsausschusses vom 25.01.2021, die Stelle des leitenden Verwaltungsbeamten auszuschreiben, Widerspruch eingelegt. Der Beschluss wird mit der Gefährdung des Wohls der Gemeinde begründet.

 

Der Amtsausschuss hat sich entsprechend der oben genannten Vorschrift innerhalb eines Monats mit dem Widerspruch zu befassen. 

 

Aus Fristgründen hat der Amtsvorsteher die beiliegende Eilentscheidung getroffen. Die Bestätigung der Eilentscheidung wird dem Amtsausschuss zur Beschlussfassung vorgelegt. 

 

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Beschlussvorschlag

 

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt, die Eilentscheidung des Amtsvorstehers Herrn Jan van Leeuwen vom 23.3.2021 bezüglich der Zurückweisung des Widerspruches der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen zum Beschluss des Amtsausschusses vom 25.1.2021 zur Stellenausschreibung der/ des Leitenden Verwaltungsbeamten zu bestätigen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

keine 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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