Beschlussvorlage - BV/03/21/010

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bestehende Situation:

Der Reppenhagener Weg ist eine gemeindeeigene Zufahrtsstraße in Hof Gutow. Deren Zustandsbewertung muss als äußerst sanierungsbedürftig bezeichnet werden. Die jährlichen Instandhaltungskosten sind sehr hoch. Die vorhandene Fahrbahn besteht aus festgewalztem Schotter, Kies und Sand und weist zahlreiche tiefe Löcher auf. Deshalb wird empfohlen die Straße grundhaft auszubauen mit Hilfe der Zuweisungen des Landes für die entgangenen Straßenausbaubeiträge.

 

Darstellung des Planungsablaufes:

Zunächst soll eine weitergehende Zustandsermittlung zu den bereits vorhandenen Erkenntnissen durchgeführt werden. Dies ist besonders wichtig, um die Schadensbilder besser bestimmen zu können und mögliche Altlasten festzustellen. Die Zustandsermittlung dient in erster Linie dazu, den Kostenaufwand für den Ausbau genauer zu ermitteln. Zeitgleich soll in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro ein Ausbauentwurf erarbeitet werden, der im Rahmen der Projektgenehmigung den Gremien zur Entscheidung vorgelegt werden soll.

 

Projektkosten, Finanzierung und Einnahmen:

 

Projektkosten:

Für die Gesamtmaßnahme wird ein ganz grob geschätzter Mittelbedarf von 286.000 €, +/- 20% veranschlagt. Die Gesamtlänge beträgt ca. 220 m. Die Kosten beinhalten den Grundhafte Ausbau der Straße einschl. Entwässerung.

 

Finanzierung:

Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme werden die erforderlichen Mittel bedarfsgerecht durch das Amt Klützer Winkel in den folgenden Jahren in der mittelfristigen Haushaltsplanung angemeldet, entsprechend gilt das für die Deckung der Ausgaben der Honorarleistungen.

 

Einnahmen:

Die Gemeinde Damshagen erhält jährlich einen pauschalen finanziellen Ausgleich für den Wegfall der Straßenbaubeiträge gemäß § 8 a Absatz 7 KAG M-V (Kommunalabgabegesetz).

Für das Jahr 2020 erhielt die Gemeinde Damshagen erstmalig einen finanziellen Ausgleich in Höhe von 37.087,20 Euro.

 

Für das Haushaltsjahr 2020 hat die Gemeinde Damshagen diesen Betrag nicht in Anspruch genommen, so dass diese Mittel für Straßenbaumaßnahmen an vorhandenen Straßen, Wegen und Plätzen zur Verfügung steht. Auch für das Haushaltsjahr 2021 und die folgenden Jahre wird die Gemeinde einen pauschalen jährlichen Ausgleich erhalten. Gegenwärtig ist davon auszugehen, dass sich dieser ebenfalls im Bereich der Zahlung aus 2020 befindet. Die konkrete Festsetzung der Höhe des Betrags wird voraussichtlich wieder im Juli 2021 per Bescheid durch das zuständige Ministerium erfolgen.

 

Der pauschale jährliche Zuweisungsbetrag des Landes ist als Erstattungsleitung zur Kompensation für den Wegfall der Straßenbaubeiträge anzusehen und dient dem Zwecke der Anteilsfinanzierung von investiven Straßenbaumaßnahmen. Die Mittel können grundsätzlich auch über Jahre angespart werden und müssen nicht im Jahr des Eingangs verwendet werden.

 

Jedoch ist anzumerken, dass auch weiterhin zwischen einem grundhaften Ausbau von bestehenden Anlagen und einer erstmaligen Herstellung zu unterscheiden ist. Werden Straßen, Wege und Plätze ausgebaut und damit erstmalig endgültig hergestellt, so handelt es sich bei einer solchen Baumaßnahme um Erschließung. Eine Anlage (Straße, Weg oder Platz) ist endgültig hergestellt, wenn ihre Flächen im Eigentum der Gemeinde stehen und sie über betriebsfertige Entwässerung und Beleuchtungseinrichtungen verfügt. Dabei sind Fahrbahnen und Gehwege endgültig hergestellt, wenn eine Befestigung auf tragfähigem Unterbau mit einer Decke aus Asphalt, Beton, Platten, Pflaster oder einem ähnlichen Material neuzeitlicher Bauweise besteht. Über einen Kostenspaltungsbeschluss besteht grundsätzlich jedoch auch die Möglichkeit für die verschiedenen beitragsfähigen Teileinrichtungen der Anlage gesondert und in beliebiger Reihenfolge Erschließungsbeiträge zu erheben. Die in § 127 Abs. 1 Baugesetzbuch verankerte Beitragserhebungspflicht verlangt von den Gemeinden, den Erschließungsbeitragsanspruch zu realisieren. Durch die Gemeinde von den Anliegern zu erheben, sind dann gemäß Baugesetzbuch und Erschließungsbeitragssatzung 90 Prozent der beitragsfähigen Kosten.

 

Eine genauere Prüfung erfolgt im Zuge der Entwurfsplanung.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt:

 

1. Die gemeindeeigene Straße, Reppenhagener Weg in Hof Gutow, wird grundhaft ausgebaut.

2. Die Planungsleistungen werden ausgeschrieben. Die Bürgermeisterin wird zur stufenweise Vergabe der Planungsleistungen „Objektplanung (Leistungsphase 1 bis 9)“ an ein qualifiziertes Ingenieurbüro ermächtigt. Die Bürgermeisterin von Damshagen wird zur Unterzeichnung des Vertrages an den wirtschaftlichsten Bieter ermächtigt.

3. Die erforderlichen Haushaltsmittel werden in den Folgejahren im Haushalt zur Verfügung gestellt.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Grundhafter Ausbau der Straße, erforderliche Haushaltsmittel werden in den Folgejahren im Haushalt eingestellt.

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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