Beschlussvorlage - SV Klütz/21/15103

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Das Amt Klützer Winkel befasst sich aus aktuellem Anlass mit der Aufgabenwahrnehmung der Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der weiteren Bereiche (z.B. Strand) in den amtsangehörigen Gemeinden. Diese Aufgabe gehört zum übertragenen Wirkungskreis und ist durch die örtliche Ordnungsbehörde des Amtes Kützer Winkel wahrzunehmen. Die unterschiedlichen räumlichen und touristischen Strukturen der Gemeinden wirken sich ebenfalls auf Überwachungsbedarfe und Kontrollzyklen aus. Aktuell sind im Amt Klützer Winkel vier Verkehrsüberwacher*innen mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 30 Stunden beschäftigt und dem Fachbereich Bürgeramt angegliedert. Die Personal- und Sachkosten werden über die Amtsumlage von allen Gemeinden getragen.

 

Amtsangehörige Gemeinden haben den Wunsch geäußert, mehr Kontrollen in den Gemeinden durchzuführen. Das Amt Klützer Winkel hat geprüft, wie der Wunsch der Gemeinde umgesetzt werden kann ohne Gemeinde zu benachteiligen oder Mehrkosten ohne Gegenleistung zu erzeugen. Als Möglichkeit wird in Betracht gezogen, einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit dem gewünschten Personalbedarf der jeweiligen Gemeinde zu vereinbaren. Hierzu hat die Gemeinde den Personalbedarf zu benennen. Dieses Vorgehen ist seitens des Amtes Klützer Winkel rechtsanwaltlich und durch die untere Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg geprüft worden.

 

Die Vorteile bei einer entsprechenden Regelung:

 

  • Aufwandsbezogene Kosten für die Gemeinde
    • Die Gemeinde legt den Rahmen der Überwachung des ruhenden Verkehrs fest. Die Einstellung der Mitarbeiter*innen erfolgt über das Amt Klützer Winkel auf Grundlage des öffentlich-rechtlichen Vertrages
    • Die Gemeinde können auf die Erfahrungen des Außendienstes des Ordnungsamtes aus den letzten Jahren zurückgreifen. Die Verwaltung unterbreitet der Gemeinde einen Vorschlag, wie viele Zeitanteile für die Überwachung in der Gemeinde üblicherweise notwendig sind.
  • Überwachung des ruhenden Verkehrs und der weiteren Bereiche (Straßenreinigung, Entrichtung der Strandgebühr, Hunde am Badestrand, Zelten am Strand, Camping auf Parkplätzen, Darbietungen (Kundgebungen, Musikveranstaltungen) im öffentlichen Bereich, Aufstellen von Plakaten oder andere Werbung, Straßenreinigung uvm.) nach der Priorisierung der Gemeinde
    • Bspw. Kontrollen morgens, abends sowie in Straßen oder Bereichen, die bisher wenig/er kontrolliert wurden.

 

  • Kurze Reaktionszeiten durch die Mitarbeiterin / den Mitarbeiter in der Gemeinde.
    • kurze Wegstrecken zu den Parkplätzen / Stränden
    • kurze Reaktionszeit bei besonderen Situationen
  • Erhöhung der Entrichtung der Parkgebühren in der Gemeinde durch stetige Kontrollen
  • Entlastung des Haushaltes des Amtes Klützer Winkel
  • Gegenseitige Unterstützung bei besonderen Situationen unter den Gemeinden (Veranstaltungen usw.) möglich.

 

Folgende Regelungen soll der öffentlich-rechtliche Vertrag umfassen:

 

Die Gemeinde …

 

Das Amt Klützer Winkel …

-  übernimmt die Personal- und Sachkosten für den Außendienst des Ordnungsamtes entsprechend dem Bedarf der Gemeinde.

-  wird um die Personal- und Sachkosten entlastet.

-  erhält die Verwarn- und Bußgelder der Gemeinde

-  wird um die Einnahmen aus Verwarn- und Bußgeldern entlastet.

- trägt anteilig die Personalkosten für den Innendienst zur Durchführung der Ordnungswidrigkeitenverfahren.

-  wird um die Personalkosten für den Innendienst zur Durchführung der Ordnungswidrigkeitenverfahren entlastet

- trägt anteilig die Fachverfahrenskosten zur Durchführung der Ordnungswidrigkeitenverfahren.

-  wird um die Fachverfahrenskosten zur Durchführung der Ordnungswidrigkeitenverfahren entlastet.

 

Eine Berechnung der Einnahmen und Ausgaben nach den Regelungen im öffentlich-rechtlichen Vertrag für die Stadt Klütz stellt sich wie folgt dar.

 

Personal- und Sachkosten Außendienst:

Das Amt Klützer Winkel unterbreitet den Vorschlag, für die Überwachung des ruhenden Verkehrs und weitere Kontrollen in der Gemeinde einen Außendienst von 15 Stunden wöchentlich für das gesamte Jahr sowie von 15 Stunden wöchentlich für die Saison (Mai bis September) anzufordern. Die Personalkosten summieren sich sodann auf ~32.900,00 Euro. Für die persönliche Ausrüstung (Diensthandy, Drucker, Dienstkleidung) sind ~1.000,- Euro einmalige Kosten je Mitarbeiter*in zu kalkulieren.

 

 

Personalkosten Außendienst:

32.900,00 Euro

Sachkosten Außendienst:

2.000,00 Euro

Gesamt:

36.800,00 Euro

 

 

 

 

 

 

Personal- und Sachkosten Innendienst:

Für die Abarbeitung der Ordnungswidrigkeitenverfahren, die in der Stadt Klütz aufgenommen werden, werden der Stadt Klütz anteilig die Personalkosten und Fachverfahrenskosten in Rechnung gestellt.

Aktuell wird mit einem Personalbedarf von 30 Stunden pro Woche (0,75 VbE) mit Personalkosten in Höhe von ~37.219,95 Euro gerechnet. Laut Fallzahlen hat die Stadt Klütz ~2.100,00 Euro anteilig* zu tragen. Für das Fachverfahren hat die Stadt Klütz anteilige Kosten in Höhe von ~115,- Euro* jährlich zu tragen.

*Anhand der endgültigen Daten aus dem Jahr 2019.

 

Personalkosten Innendienst:

2.100,00 Euro

Sachkosten Fachverfahren:

115,00 Euro

Gesamt:

2.215,00 Euro

 

Parkgebühren:

Die Stadt Klütz hat im Jahr 2019 ~67.000,00 Euro Parkgebühren eingenommen. Durch die kurzen Fahrstrecken innerhalb der Stadt Klütz können mehr Kontrollen durchgeführt werden, so dass zu erwarten ist, dass mehr Verkehrsteilnehmer die Parkgebühren entrichten werden.

 

Verwarn- und Bußgelder:

Für die Stadt Klütz wurden im Jahr 2019 Verwarn- und Bußgelder in Höhe von 3.885,00 Euro eingenommen. Durch die kurzen Fahrstrecken innerhalb der Gemeinde können mehr Kontrollen durchgeführt werden, so dass zu erwarten ist, dass kurzfristig die Verwarn- und Bußgelder steigen, langfristig werden diese sinken, da durch die stetige Kontrolle mehr Gebühren entrichtet werden.

 

Reduzierung im Amtshaushalt:

Durch die öffentlich-rechtlichen Verträge werden die nur die Gemeinde belastet, die auch die Leistung in Anspruch nehmen. Somit kann der Haushalt des Amtes Klützer Winkel entlastet werden.

 

Parkgebühren

67.000,00 Euro

Verwarn- und Bußgelder

3.885,00 Euro

Gesamt:

70.885,00 Euro

 

Die Stadt Klütz muss überlegen, ob Dienstwagen / Dienstfahrrad für die Mitarbeiter*innen zur Verfügung gestellt werden sollen oder ob eine Abrechnung der Reisekosten (0,30 Euro je km) gewünscht ist.

 

Um die Ausfertigung und Umsetzung des öffentlich-rechtlichen Vertrages ermöglichen zu können, wird eine Umsetzung zum 1. Juni 2021 fokussiert.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt,

 

  1. einen Personalbedarf für die Überwachung des ruhenden Verkehrs von 15 Stunden / Woche für das gesamte Jahr sowie von 15 Stunden / Woche für die Saison (Mai bis September)
  2. des Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen dem Amt Klützer Winkel und der Stadt Klütz zur Überwachung des ruhenden Verkehrs sowie der Kontrollen im Gemeindegebiet.

 

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Finanz. Auswirkung

 

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

x

Finanzierungsmittel werden im Haushalt / Nachtragshaushalt eingeplant.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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