Beschlussvorlage - V Damsh/19/14066-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Planung und Umsetzung der Erneuerung des Durchlasses Nr. 14 im Zuge des Kussower Weges bei Moor, wie von der Gemeinde beschlossen, wurde noch nicht begonnen. Die erneute Beratung mit dem Bauwerksprüfer hat ergeben, dass eine Erneuerung erst langfristig notwendig wird. Die Verwaltung hatte den Prüfbericht von 2019 in dieser Stelle fehlinterpretiert. Die Bürgermeisterin wurde informiert. Die Prüfung 2019 erfolgte lediglich als Besichtigung. Die im Bericht genannten Maßnahmen basieren entsprechend auf dünner Grundlage. Der Bauwerksprüfer regt deshalb an, eine Hauptprüfung des Durchlasses durchzuführen, mit dem Ziel konkrete Aussagen zur Standsicherheit, Dauerhaftigkeit und Verkehrssicherheit treffen zu können.

 

Die Verwaltung empfiehlt folgendes Vorgehen:

Um die Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit aller Durchlässe und Brücken zu sichern, empfiehlt die Verwaltung nach Rücksprache mit der Bürgermeisterin die jährliche Sichtprüfung aller Durchlässe und Brücken im Gemeindegebiet (jährlich im Frühjahr) durch die Verwaltung und den Gemeindearbeiter. Notwendige Reinigungsarbeiten sollen durch den Gemeindearbeiter erbracht werden. Ebenso soll der Gemeindearbeiter aktue Schäden beheben. Ist dies aus Gründen nicht möglich, z.B. wenn notwendige Geräte nicht vorhanden sind, sind die Arbeiten extern zu beauftragen. Gegebenenfalls ist ein Bauwerksprüfer hinzuzuziehen.

Ingenieurbauwerke ab einer lichten Weite von 2,0 m fallen unter die Prüfpflicht nach DIN 1076, wonach alle drei Jahre eine Haupt- bzw. Einfache Prüfung durch einen fachkundigen Ingenieur erfolgen muss. In Damhagen betrifft dies nur die Brücke über den Damshäger Bach im Zuge der Ringstraße. Die nächste turnusmäßige Prüfung findet im Jahr 2022 statt. Die Verwaltung empfiehlt, in diesem Rahmen auch eine Hauptprüfung für den Durchlass Nr. 14 zu beauftragen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Damshagen beschließt,

  • die jährliche Besichtigung der Brücken und Durchlässe durch die Verwaltung und den Gemeindearbeiter.
  • bei der Sichtprüfung erkannte akute Schäden vorzugesweise durch den Gemeindearbeiter, oder eine externe Firma beheben zu lassen.
  • Mittel zur Instandhaltung von Brücken und Durchlässen im Haushalt zur Verfügung zu stellen.
  • die Hauptprüfung des Durchlasses Nr. 14 gemeinsam mit der turnusmäßig notwendigen Prüfung der Brücke Ringstraße im Jahr 2022 auszuschreiben und zu vergeben.
  • den Beschluss GV Damsh/19/14066  vom 11.12.2019 aufzuheben.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Pauschal 7.500,00 € jährlich für Unterhaltung. Planansatz für Haushaltsjahre 2021 und 2022 wurde gemeldet.

 

Die geschätzen Brutto Gesamtkosten für die Hauptprüfungen in 2022:

Brücke Ringstraße: 6.000,00 €

Durchlass Nr. 14: 2.000,00 €

Mittel wurden ebenfalls für die Haushaltsplanung gemeldet.

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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