Beschlussvorlage - SV Klütz/20/15027

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Durch das Unternehmen LOGOS - Ingenieurplanungs GmbH wurden das Parkraumkonzept für die Stadt Klütz, Schloßstraße und Bahnhofstraße erstellt

Hiernach sind 27 Parkmöglichkeiten für Personenkraftwagen in der Schloßstraße und 7 Parkmöglichkeiten für Personenkraftwagen in der Bahnhofstraße vorgesehen. Diese Parkmöglichkeiten sollen zeitlich begrenzt von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr mit dem Zusatzschild, mit Parkscheibe 2 Stunden sowie einen weiteren Zusatzschild Bewohner mit Parkausweis Nr.: ….. frei, errichtet werden. Außerhalb der Parkmöglichkeiten im Bereich der Schloßstraße von der Kreuzung Schloßstraße/Neuer Weg sowie Schloßstraße/Bahnhofstraße ist die Verkehrsausschilderung mit  Zone eingeschränktes Haltverbot vorgesehen. Hiernach wird ein unkontrolliertes Parken außerhalb der ausgewiesenen Parkflächen in der Schloßstraße ausgeschossen. Die beabsichtige Verkehrsausschilderung im ausgewiesenen Bereich der Bahnhofstraße mit 7 Parkmöglichkeiten für Personenkraftwagen ist ebenfalls mit der zeitlich begrenzt von 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr mit dem Zusatzschild, mit Parkscheibe 2 Stunden sowie einen weiteren Zusatzschild Bewohner mit Parkausweis Nr.: ….. frei vorgesehen. Der Fahrbahnbereich Kreuzung Schloßstraße/ Bahnhofstraße  Richtung Bahnhof, sowie der Fahrbahnbereich Richtung Schloß Bothmer ist mit einem absoluten Haltverbot auszuweisen. Zu dem Parkraumkonzept der Stadt Klütz, Schloßstraße und Bahnhofstraße wurde im Vorfeld die  Straßenverkehrsbehörde des Landkreise Nordwestmecklenburg mit Antwortschreiben vom 5. November 2020 und das Unternehmen LOGOS - Ingenieurplanungs GmbH mit Antwortschreiben vom 09. November 2020 um Stellungnahme gebeten. Dies Beiden Stellungnahmen habe ich Ihnen der Anlage beigefügt.    

 

Neuer Sachverhalt:

Die Ideen, die in der Beratung am 2. Februar 2021 im Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss gesammelt wurden, sind per E-Mail an das beauftragte Planungsbüro übermittelt worden. Die Antwort finden Sie in den Anlagen. Zudem ist Herr Schiffner vom Büro LOGOS zum Wirtschafts-, Tourismus- und Umweltausschuss am 10. März 2021 eingeladen.

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Stadtvertretung der Stadt Klütz beschließt unter den Vorbehalt der verkehrsrechtlichen Anordnung des Landkreises Nordwestmecklenburg - Straßenverkehrsamtes -, mit Sitz in 23936 Grevesmühlen, Börzower Weg 1-3, dass vorliegenden Parkraumkonzept der Stadt Klütz, Schloßstraße und Bahnhofstraße.

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 Die finanziellen Mittel zur Beschaffung der Verkehrsausschilderung und der Markierungen      der geplanten Parkmöglichkeiten in der Schloßstraße und Bahnhofstraße belaufen sich auf ca. 6.500,00  €. Die Kosten in Höhe von 6.500,00  € sind im Haushalt 2021 der Stadt Klütz mit aufzunehmen

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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