Beschlussvorlage - AA Amt/20/14844

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V i.V.m. § 144 KV M-V hat der Amtsausschuss über die Entlastung des Amtsvorstehers zu entscheiden.

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes Klützer Winkel hat den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 gemäß § 3a KPG geprüft.

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses hat zu keinen Beanstandungen geführt, die so wesentlich sind, dass sie der Entlastung des Amtsvorstehers durch den Amtsausschuss entgegenstehen könnten. 

 

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung die Entlastung des Amtsvorstehers empfohlen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt gemäß § 60 Abs. 5 KV M-V i.V.m. § 144 KV M-V die Entlastung des Amtsvorstehers für das Jahr 2019.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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