Mitteilungsvorlage - AA Amt/20/14722

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 3 Abs. 3 des Kommunalprüfungsgesetz (KPG) M-V hat der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss einmal jährlich schriftlich dem Amtsausschuss über die Durchführung und die wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung zu berichten. Dem Amtsvorsteher ist Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben.

 

Der Bericht ist unverzüglich nach der Kenntnis durch den Amtsausschuss an sieben Werktagen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten öffentlich auszulegen und kann im Übrigen bei der Verwaltung während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden. In einer vorangegangenen öffentlichen Bekanntmachung ist auf Ort und Zeit der Auslegung hinzuweisen.

 

Über die Prüfung der Auftragsvergaben wird ein gesonderter Prüfbericht erstellt und die o.a. gleiche Verfahrensweise zugrunde gelegt.

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Anlagen

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