Beschlussvorlage - AA Amt/20/14636

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 3 Absatz 1 Ziffer 9 des Kommunalprüfungsgesetzes MV hat eine örtliche Prüfung von mindestens einem Zehntel der Auftragsvergaben des Haushaltsjahres zu erfolgen. Durch die Verwaltung wurde für das Haushaltsjahr 2018 die anliegende Aufstellung über die Auftragsvergaben vorgelegt. Der Rechnungsprüfungsausschuss wurde gebeten, die örtliche Prüfung vorzunehmen und den Amtsausschuss über das Ergebnis zu informieren.

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss des Amtes Klützer Winkel beschließt, das vom Rechnungsprüfungsausschuss festgestellte Ergebnis über die Prüfung der Auftragsvergaben für das Haushaltsjahr 2018 zur Kenntnis zu nehmen und nicht zu beanstanden.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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