Beschlussvorlage - GV Hokir/19/13418

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Straßenbauamt Schwerin als Straßenbaulastträger an der L02 beabsichtigt den Bau eines straßenbegleitenden Radweges von Hohenkirchen bis zur Kreuzung L01.

Der Radweg erhält eine durchgehende Breite von 2,50m und soll in Asphalt hergestellt werden. Die Ausbaulänge beträgt ca. 280m.

Das Straßenbauamt bittet die Gemeinde um Stellungnahme zum Bauvorhaben.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt, den vorgelegten Planungen des Straßenbauamtes zum Neubau des Radweges von Hohenkirchen bis zur Kreuzung L01 zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

keine

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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