Beschlussvorlage - GV Bolte/05/12/6571

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Ostseebad Boltenhagen beabsichtigt parallel zur Bearbeitung des Verkehrskonzeptes die Ortseingangssituation neu zu gestalten. Mit dem Bebauungsplan Nr. 36 sollen neben städtebaulichen Gesichtspunkten für die Ausgestaltung einer Ortseingangssituation die Belange des ruhenden Verkehrs überprüft und die Hauptzufahrt in den Ort Boltenhagen aus westlicher Richtung aufgewertet werden. Eine Empfangssituation soll gestaltet werden. Gleichzeitig ist beabsichtigt die Möglichkeiten für die Zufahrt in den Ortsteil Wichmannsdorf von der Landesstraße und die Knotenpunktsituation in Richtung Sport- und Freizeitanlage zu verbessern.

Auswirkungen ergeben sich auf den bereits rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 31 der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen für die Sport- und Freizeitanlage und auf die Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes.

Die bisherigen Zielsetzungen des Flächennutzungsplanes für den Plangeltungsbereiches des Bebauungsplanes Nr. 36 beinhalten Flächen für Landwirtschaft und Grünflächen mit der Zweckbestimmung „Sportanlage“ sowie Verkehrsflächen. Der Flächennutzungsplan ist im Parallelverfahren zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 36 entsprechend zu ändern.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

  1. Die Gemeindevertretung der Gemeinde Ostseebad Boltenhagen fasst den Beschluss über die Aufstellung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes im Zusammenhang mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr.36.
  2. Der Planbereich befindet sich südöstlich an der Klützer Straße zwischen Ortseingang Wichmannsdorf und der Sport- und Freizeitanlage.

Die Grenzen des Änderungsbereiches können nachfolgendem Kartenausschnitt entnommen werden.

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

ja

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Anlagen

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