Mitteilungsvorlage - GV Kalkh/19/13983

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Gemeinde Kalkhorst hat mit Datum vom 12 .Juli 2018 den Betrieb gewerblicher Art Parken rückwirkend zum 01.01.2013 und den BgA minimare rückwirkend zum 01.01.2014 steuerlich beim Finanzamt in Wismar angemeldet. 

 

Am 04.11.2019 erfolgte die elektronische Übersendung aller erforderlichen Dokumente für die Jahresabschlüsse 2018.

 

Die Gemeinde Kalkhorst hat für den BgA Parken für das Wirtschaftsjahr 2018 einen steuerlichen Gewinn i. H. v. 65.378,22 € erwirtschaftet.

 

Auf Grund dieses Gewinnes müssen folgende Zahlungen an das Finanzamt bzw. Gemeinde geleistet werden:

     2018

 

Gewerbesteuer:     8.018,00 €

Körperschaftsteuer (inkl. Soli):   9.554,08 €

Kapitalertragsteuer (inkl. Soli): 10.346,06 €

 

Der BgA minimare schließt das Jahr 2018 mit einem Jahresfehlbetrag i. H. v. 54.498 € ab. Hierauf sind keine Steuern zu zahlen. Der Verlustvortrag wird zum 31.12.2018 voraussichtlich auf 80.970 € festgestellt.

 

Umsatzsteuerrechtlich ist die Gemeinde Kalkhorst zur Abgabe eine Umsatzsteuererklärung verpflichtet. Hierbei werden die Zahlungen bzw. Erstattungen der einzelnen Betriebe gewerblicher Art zusammengefasst. Es ergibt sich für das Jahre 2018 ein Erstattungsanspruch i. H. v. 124.803,92 €. (Erstattung BgA minimare 137.164,05 € und Zahllast BgA Parken 12.360,13 €)

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