Beschlussvorlage - GV Kalkh/19/13349
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses 2017 für die Gemeinde Kalkhorst
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Finanzen
- Bearbeiter:
- Katrin Vullert
- Verfasser/Antragsteller:
- Katrin Vullert
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss der Gemeinde Kalkhorst
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Vorberatung
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Erledigt
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Gemeindevertretung Kalkhorst
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Entscheidung
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19.12.2019
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 60 KV M-V hat die Gemeinde für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, in dem das Ergebnis der Haushaltswirtschaft des Haushaltsjahres nachzuweisen ist. Die Gemeindevertretung beschließt über die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses.
Der Rechnungsprüfungsausschuss prüft den Jahresabschluss gemäß § 3a KPG und fasst das Ergebnis in einem Prüfungsbericht incl. des Prüfungsvermerks und einem Bestätigungsvermerk zusammen.
Die Prüfung des Jahresabschlusses darf zu keinen Beanstandungen führen, die so wesentlich sind, dass sie der Feststellung der Gemeindevertretung und der Entlastung des Bürgermeisters durch die Gemeindevertretung entgegenstehen könnten.
Die Entlastung des Bürgermeisters erfolgt mit gesondertem Beschluss.
Die Bilanzsumme beträgt 14.492.570,44 €
Das Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen 2017 beträgt 332.179,77 €
Das Jahresergebnis 2017 beträgt nach Veränderung der Rücklagen 472.731,09 €
Die Finanzrechnung weist für 2017 einen Finanzmittelüberschuss aus von 1.016.288,88 €
Der Haushaltsausgleich ist insgesamt gegeben.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat in seiner Sitzung am 11.12.2019 beschlossen, der Gemeindevertretung die Feststellung des Jahresabschlusses der Gemeinde Kalkhorst zum 31. Dezember 2017 zu empfehlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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