Beschlussvorlage - BV/10/21/042

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Frau Stöckmann empfiehlt der Gemeinde Zierow folgende Änderungen der Parkgebührenordnung:

 

  • Parkgebühren werden auf beiden Parkplätzen zurzeit von 08:00 bis 18:00 Uhr erhoben.

 In der Saison/den Sommermonaten ist der Strandparkplatz um 18:00 Uhr noch gut besucht, und unsere Veranstaltungen, wie z. B. das Open-Air-Kino beginnen erst um diese Zeit, d.h. es gehen uns Parkgebühren verloren.

Ich empfehle, die Gebühr auf dem Strandparkplatz vom 01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres von 08:00 bis 20:00 Uhr zu erheben.

 

  • Wir erhalten Anfragen nach Saisontickets (die Parkordnung wurde in 2020 geändert, anstatt nur das ermäßigte Saisonticket zu streichen, wurden beide (voll und ermäßigt) gestrichen.
  • Das Saisonticket hatte bis Ende 2020 € 30,00 für 6 Monate auf dem Parkplatz Strandstraße gekostet.
  • Ein Tagesticket kostet € 3,00.
  • Diese Gebühr wird vom 01.04. bis 31.10. eines jeden Jahres erhoben = 7 Monate erhoben (= € 3,00 x 30 Tage = € 90,00 pro Monat = entspricht € 630,00 für 7 Monate).
  • Ich empfehle, nur auf dem Parkplatz Strandstraße (Reiterhof) ein Saisonticket anzubieten für (mind.) € 90,00 pro Saison.

 

Die Verwaltung hat die Änderungswünsche gewürdigt und gibt weitere Hinweise / Änderungsvorschläge:

 

  • zur Streichung des § 3 Abs.4: Die Gründe liegen hier bei den Ausführungen der Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Nordwestmecklenburg, siehe Anlage. Zusammenfassend bedeutet die Ausführung, dass es nicht möglich ist, Wohnwagen tagsüber gebührenpflichtig zu erlauben und nachts zu verbieten. Die Verwaltung schlägt daher vor, die Parkgebühren als Lenkungsordnung zu nutzen und über die zu entrichtenden Parkgebühren für die Nacht eine Regelung zu schaffen. Heißt, die Parkgebühren für Wohnmobile über Nacht sollten derart gestaltet sein, dass eine Übernachtung nicht attraktiv erscheint.

 

  • Zum Vorschlag eine Saisonkarte einzuführen, ist ergänzend § 3 Abs.5 (neu Abs. 4) eingefügt worden, um über die Vorgehensweise zu informieren. Hier stellt sich die Frage, ob eine derartige Umsetzung möglich / gewünscht ist.

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt, die Neufassung der Ordnung über die Erhebung von Parkgebühren in der Gemeinde Zierow (Parkgebührenordnung).

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

Mehreinnahmen im Haushalt der Gemeinde Zierow (Saisonkarte, Parkgebührenzeiten verlängert)

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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