Beschlussvorlage - BV/04/21/052

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 

Die Gemeinde Kalkhorst hat am 10.06.2021 den Bebauungsplan Nr. 14 „Dorfmitte Kalkhorst“ als Satzung beschlossen. Der Bebauungsplan wurde im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

 

In dem wirksamen Flächennutzungsplan i. d. F. der 9. Änderung der Gemeinde Kalkhorst wird der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 als gemischte Baufläche (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO) und Grünfläche (§ 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB) dargestellt. Die Planungsziele zur Entwicklung allgemeiner Wohngebiete nach § 4 BauNVO stimmen somit nicht mit den Darstellungen des wirksamen Teilflächennutzungsplanes überein. Zur Beachtung des Entwicklungsgebotes zwischen vorbereitender und verbindlicher Bauleitplanung wird der wirksame Teilflächennutzungsplan gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB berichtigt. In der 4. Berichtigung des Teilflächennutzungsplanes wird nun eine Grünfläche gemäß § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauGB und eine Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dargestellt.

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 

  1. Die Gemeindevertretung beschließt die 4. Berichtigung des Teilflächennutzungsplanes der Gemeinde Kalkhorst für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 14 „Dorfmitte Kalkhorst“ mit dem Ziel, dort künftig eine Wohnbaufläche gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO auszuweisen.
  2. Der Bürgermeister wird beauftragt, die 4. Berichtigung des Teilflächennutzungsplanes ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Planzeichnung mit Planzeichenerklärung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...