Personalvorlage - PV/01/21/089

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der Amtsvorsteher des Amtes Klützer Winkel Herr Jan van Leeuwen hat die Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 des Beamten-Statusgesetzes in Verbindung mit § 31 des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern (so genannter Rücktritt) beantragt.

Dieser Antrag stellt eine Willenserklärung nach dem Landesbeamtengesetz dar, die für sich gesehen keiner Bestätigung bedarf.

 

Der Zeitpunkt des Rücktritts ist jedoch vom Amtsausschuss zu bestätigen, damit die Entlassung zu diesem Zeitpunkt wirksam wird.

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss beschließt, dem Antrag des Amtsvorstehers Herrn Jan van Leeuwen auf Entlassung aus dem Ehrenbeamtenverhältnis gemäß § 23 Abs. 1 Satz 1 Nummer 4 des Beamten-Statusgesetzes in Verbindung mit § 31 des Landesbeamtengesetzes Mecklenburg-Vorpommern mit Wirkung zum 15. November 2021 zuzustimmen.

 

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Finanz. Auswirkung

keine

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

keine

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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