Beschlussvorlage - BV/10/21/027

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow hat in ihrer Sitzung vom 24.05.2017 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Zierow Strand“ beschlossen.

 

Das Planungsziel ist die Schaffung der planungs- und bauordnungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete städtebaul. und touristische Entwicklung im Bereich des Badestrandes von Zierow.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 6 ha und
wird wie folgt begrenzt:

im Norden : durch die Ostseeküste

im Nordosten : durch den Campingplatz

im Südosten : durch die Fläche für die Landwirtschaft

im Süden : durch die Bebauung der Strandstraße

im Westen : durch Grünflächen

 

Der Bebauungsplan wurde öffentlich zur Einsichtnahme ausgelegt. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden beteiligt. Die Auswertung der Stellungnahmen wird als Anlage zum Beschluss genommen

 

 

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Beschlussvorschlag

 

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Zierow beschließt:

 

1. Die während der öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 13 „Zierow Strand“ vorgebrachten Anregungen von Bürgern sowie die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden von der Gemeindevertretung geprüft. Das Ergebnis der Prüfung und Abwägung im Einzelnen wird als Anlage zum Beschluss genommen.

 

2. Der Bürgermeister wird beauftragt, den Bürgern sowie den Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange das Ergebnis mitzuteilen.

 

3. Aufgrund des § 10 des Baugesetzbuches ( BauGB ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03. November 2017 ( BGBI. I S. 3634 ), der Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke ( Baunutzungsverordnung BauNVO ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. November 2017 ( BGBI. I S. 3786 ), der Verordnung über die Ausarbeitung der Bauleitpläne und die Darstellung des Planinhalts ( Planzeichenverordnung – PlanzV ) vom 18. Dez. 1990 ( BGBI. I S. 58 ), der Landesbauordnung M-V ( LBauO M- V ) vom 15.10.2015 ( GVOBI. M- V S. 344 ) - einschließlich aller zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses rechtkräftigen Änderungen, beschließt die Gemeindevertretung den Bebauungsplan Nr. 13 „Zierow Strand “, bestehend aus der Planzeichnung ( Teil A ) und dem Text ( Teil B ) sowie die örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung baulicher Anlagen, als Satzung.

 

4. Die Begründung wird gebilligt.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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