Beschlussvorlage - BV/05/21/080

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Bestehende Situation:

Der Moorweg ist eine gemeindeeigene Straße im innerörtlichen Verkehrsnetz von Hohenkirchen. Deren Zustandsbewertung muss als äußerst sanierungsbedürftig bezeichnet werden. Die vorhandene Fahrbahn besteht aus Asphalt und ist durch vielfältige funktionale und bauliche Mängel im Straßenbau gekennzeichnet. Sie weist Risse, Flickstellen und Setzungen auf. Deshalb wird empfohlen die Straße grundhaft zu erneuern.

 

Darstellung des Planungsablaufes:

Zunächst wurde eine weitergehende Zustandsermittlung zu den bereits vorhandenen Erkenntnissen durchgeführt. Die Zustandsermittlung dient in erster Linie dazu, den Kostenaufwand für den Ausbau genauer zu ermitteln.

Anschließend wird gem. der Leistungsermittlung eine für die Ausführung der Bauleistungen passende Baufirma gebunden. Dazu wird die Verwaltung, gem. Vergabeerlass - VgE M-V, eine Ausschreibung durchführen. Nach Wertung der vorliegenden Angebote könnte der Bürgermeister den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilen.

 

Projektkosten:

Für die Gesamtmaßnahme liegt der Verwaltung, zur Kostenermittlung, ein Angebot in Höhe von ca. 57.000€ Brutto vor. Die Gesamtlänge beträgt ca. 1,3 km. Die Kosten für den Moorweg beinhalten den grundhaften Ausbau der Straße auf der Länge vom Durchlass Moorweg bis zur Einfahrt Moorweg von der K44.

 

Finanzierung:

Zur Finanzierung der Gesamtmaßnahme werden die erforderlichen Mittel bedarfsgerecht durch das Amt Klützer Winkel in den folgenden Jahren in der mittelfristigen Haushaltsplanung angemeldet.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

  • den grundhaften Ausbau der gemeindeeigenen Straße „Moorweg“ von der K44 bis zum Durchlass
  • für die Realisierung der Baumaßnahme werden keine Fördermittel eingeworben
  • für die Ausführung der Bauleistung ist eine geeignete Baufirma zu binden, dazu wird die Verwaltung entsprechend Vergabeerlass - VgE M-V eine Ausschreibung durchführen
  • der Bürgermeister wird ermächtigt einen Vertrag mit dem wirtschaftlichsten Bieter abzuschließen
  • die finanziellen Mittel werden im Haushaltplan 2021/2022 bereitgestellt

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

x

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto: 54101-0960000

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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