Beschlussvorlage - BV/04/21/040

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Für die Umgestaltung der Außenanlagen am Sportlerheim liegt ein Konzept aus dem Jahr 2017 vor. Auf Grundlage dieses Konzepts gestellte Fördermittelanträge wurden bisher abgelehnt.

 

Das Projekt kann grundsätzlich über LEADER gefördert werden. Anträge (Projektskizze) dafür müssen bis spätestens 30.06. des laufenden Jahres für das Folgejahr gestellt werden.

 

Für die Antragstellung soll das Konzept kostenseitig und inhaltlich aktualisiert werden. Inhaltlich soll das Konzept um die Fläche der Eisdiele erweitert werden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Kalkhorst beschließt

- die Überarbeitung des Konzepts der Umgestaltung der Außenanlagen am Sportlerheim in Kalkhorst.

- die Beantragung von Fördermitteln für den Umbau der Außenanlagen am Sportlerheim.

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

 

 

 

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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