Beschlussvorlage - GV Hokir/19/-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Straßenbauamt Schwerin als Straßenbaulastträger hat den Bau des straßenbegleitenden Radweges an der L02 von Hohenkirchen bis zur Kreuzung L01 im Jahr 2020 fertiggestellt. Der Radweg hat eine durchgehende Breite von 2,50m und ist in Asphalt hergestellt worden. Die Ausbaulänge beträgt ca. 280m.

 

Der alte Geh-/Radweg und die alte Beleuchtungsanlage wurden zurückgebaut.

Die neue Beleuchtungsanlage konnte im Zuge der Baumaßnahme zu diesem Zeitpunkt nicht realisiert werden. Unabhängig davon wurde im Bereich der Ackerzufahrt und am Bauanfang zur L01 ein Schutzrohr für die Kabel der neuen Beleuchtungsanlage vorgerüstet.

 

Die Ausschreibung und Vergabe für die Planerleistung Beleuchtung ist zum damaligen Zeitpunkt erfolgt. Das Ingenieurbüro Dipl.-Ing. Rainer Mammen hat den Zuschlag erhalten. Eine Planung für die Beleuchtung, die bereits vom SBA geprüft wurde, liegt vor. Die Ausschreibungsunterlagen wurden bereits erarbeitet und derzeit vom Planungsbüro, gem. dem aktuellen Zustand vor Ort, angepasst.

Jetzt wurde der Verwaltung für die Gesamtmaßnahme, ein Angebot in Höhe von ca. 38.000€ Brutto übergeben, welches als aktuelle Kostenermittlung dient.

Anschließend wird gem. Leistungsermittlung eine für die Ausführung der Bauleistungen passende Baufirma gebunden. Dazu wird die Verwaltung, gem. Vergabeerlass - VgE M-V, eine Ausschreibung durchführen. Nach Wertung der vorliegenden Angebote könnte der Bürgermeister den Auftrag an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenkirchen beschließt:

 

  • den Ausbau der Beleuchtungsanlage entlang des Radweges an der L02, von der Kreuzung L01 bis nach Hohenkirchen
  • für die Realisierung der Baumaßnahme werden keine Fördermittel eingeworben
  • für die Ausführung der Bauleistung ist eine geeignete Baufirma zu binden, dazu wird die Verwaltung entsprechend des Vergabeerlass - VgE M-V eine Ausschreibung durchführen
  • der Bürgermeister wird ermächtigt einen Vertrag mit dem wirtschaftlichsten Bieter abzuschließen

 

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Finanz. Auswirkung

 

Beschreibung (bei Investitionen auch Folgekostenberechnung beifügen - u.a. Abschreibung, Unterhaltung, Bewirtschaftung)

keine

 

x

Finanzierungsmittel im Haushalt vorhanden.

 

durch Haushaltsansatz auf Produktsachkonto:

 

durch Mitteln im Deckungskreis über Einsparung bei Produktsachkonto:

 

 

über- / außerplanmäßige Aufwendung oder Auszahlungen

 

unvorhergesehen und

 

unabweisbar und

 

Begründung der Unvorhersehbarkeit und Unabweisbarkeit (insbes. in Zeiten vorläufiger Haushaltsführung auszufüllen):

 

 

Deckung gesichert durch

 

Einsparung außerhalb des Deckungskreises bei Produktsachkonto:

 

 

Keine finanziellen Auswirkungen.

 

 

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Anlagen

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